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Grundstücksteilung
Wenn Sie Ihr Grundstück teilen wollen, ist eine bauordnungsrechtliche Teilungsgenehmigung erforderlich, sofern das Grundstück bebaut oder die Bebauung genehmigt ist.
Die wichtigste Vorlage im Antragsverfahren stellt ein sogenannter Amtlicher Lageplan dar. Dieser muss zwingend vom Katasteramt oder von öffentlich bestellten Vermessungsingenieuren erstellt werden.
Daher empfehlen wir Ihnen zu jeder geplanten Grundstücksteilung die Erstberatung durch diese Fachstellen.
Kosten
Die Gebühren für die Bearbeitung richten sich nach dem Verwaltungsaufwand und dem Verkehrswert des Trennstücks. Sie werden nach der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung erhoben.
Zuständige Einrichtung
Bauordnungsamt
Kreisstadt Unna
Rathausplatz 1
59423 Unna
E-Mail: bauordnung@stadt-unna.de
Zuständige Kontaktpersonen
Wenn Sie Ihr Grundstück teilen wollen, ist eine bauordnungsrechtliche Teilungsgenehmigung erforderlich, sofern das Grundstück bebaut oder die Bebauung genehmigt ist.
Die wichtigste Vorlage im Antragsverfahren stellt ein sogenannter Amtlicher Lageplan dar. Dieser muss zwingend vom Katasteramt oder von öffentlich bestellten Vermessungsingenieuren erstellt werden.
Daher empfehlen wir Ihnen zu jeder geplanten Grundstücksteilung die Erstberatung durch diese Fachstellen.
Bei dem Bauordnungsamt handelt es sich um die untere Bauaufsichtsbehörde der Kreisstadt Unna.
Zur Realisierung Ihrer Planungen sind zahlreiche Gesetze, Verordnungen, Erlasse, DIN-Vorschriften und technische Baubestimmungen zu beachten. Für die Einhaltung solcher Baubestimmungen ist das Bauordnungsamt im Antragsverfahren und anschließend vor Ort zuständig.
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