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 Grundstücksteilung

Wenn Sie Ihr Grundstück teilen wollen, ist eine bauordnungsrechtliche Teilungsgenehmigung erforderlich, sofern das Grundstück bebaut oder die Bebauung genehmigt ist. 

Die wichtigste Vorlage im Antragsverfahren stellt ein sogenannter Amtlicher Lageplan dar. Dieser muss zwingend vom Katasteramt oder von öffentlich bestellten Vermessungsingenieuren erstellt werden. 
Daher empfehlen wir Ihnen zu jeder geplanten Grundstücksteilung die Erstberatung durch diese Fachstellen.

Kosten

Die Gebühren für die Bearbeitung richten sich nach dem Verwaltungsaufwand und dem Verkehrswert des Trennstücks. Sie werden nach der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung erhoben.

Zuständige Einrichtung

Bauordnungsamt
Kreisstadt Unna
Rathausplatz 1
59423 Unna
E-Mail: bauordnung@stadt-unna.de

Zuständige Kontaktpersonen

Frau Sabine Rehfuß
Tel: 02303 103-6110
E-Mail: sabine.rehfuss@stadt-unna.de
Grundstücksteilung

Wenn Sie Ihr Grundstück teilen wollen, ist eine bauordnungsrechtliche Teilungsgenehmigung erforderlich, sofern das Grundstück bebaut oder die Bebauung genehmigt ist. 

Die wichtigste Vorlage im Antragsverfahren stellt ein sogenannter Amtlicher Lageplan dar. Dieser muss zwingend vom Katasteramt oder von öffentlich bestellten Vermessungsingenieuren erstellt werden. 
Daher empfehlen wir Ihnen zu jeder geplanten Grundstücksteilung die Erstberatung durch diese Fachstellen.

Die Gebühren für die Bearbeitung richten sich nach dem Verwaltungsaufwand und dem Verkehrswert des Trennstücks. Sie werden nach der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung erhoben.

Grundstück, https://serviceportal.unna.de:443/suche/-/egov-bis-detail/dienstleistung/75878/show
Bauordnungsamt
Rathausplatz 1 59423 Unna

Frau

Sabine

Rehfuß

316

02303 103-6110
sabine.rehfuss@stadt-unna.de
Bauaufsicht
Rathausplatz 1 59423 Unna

Frau

Sabine

Rehfuß

316

02303 103-6110
sabine.rehfuss@stadt-unna.de