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 Betriebskosten für Kindertageseinrichtungen

Die Betriebskosten für die Träger der Kindertageseinrichtungen werden nach dem Kinderbildungsgesetz (KiBiz), auf der Basis von sogenannten Kindpauschalen berechnet, bewilligt und ausgezahlt. Die hierfür zu treffende Bedarfsfeststellung erfolgt durch die Jugendhilfeplanung.

Das Jugendamt der Kreisstadt Unna erbringt darüber hinaus beträchtliche freiwillige Zuschüsse aus städtischen Haushaltsmitteln. Das Land Nordrhein-Westfalen beteiligt sich an den Kosten der Kindertagesbetreuung mit rund einem Drittel der Aufwendungen.
Die Abrechnung der Betriebskosten erfolgt zwischen den Trägern der Kindertageseinrichtungen, dem Jugendamt und dem Landesjugendamt des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe .

Für integrativ in Kindertageseinrichtungen betreute Kinder mit Behinderungen und Kinder die von Behinderung bedroht sind, werden vom Land zusätzliche Mittel zur Verfügung gestellt. Weitere Landeszuschüsse wie z.B. für den Betrieb von Familienzentren, plusKITA u.a. werden ebenfalls vom Jugendamt beantragt, vereinnahmt und an die Träger der Einrichtungen weitergeleitet. 

Zuständige Einrichtung

Kinderbildungsgesetz
Kreisstadt Unna
Rathausplatz 1
59423 Unna
E-Mail: kibiz@stadt-unna.de

Zuständige Kontaktpersonen

Frau Rosemarie Grünke
Tel: 02303 103-5102
E-Mail: rosemarie.gruenke@stadt-unna.de
Frau Stefanie Nellesen
Tel: 02303 103-5103
E-Mail: stefanie.nellesen@stadt-unna.de
Betriebskosten für Kindertageseinrichtungen

Die Betriebskosten für die Träger der Kindertageseinrichtungen werden nach dem Kinderbildungsgesetz (KiBiz), auf der Basis von sogenannten Kindpauschalen berechnet, bewilligt und ausgezahlt. Die hierfür zu treffende Bedarfsfeststellung erfolgt durch die Jugendhilfeplanung.

Das Jugendamt der Kreisstadt Unna erbringt darüber hinaus beträchtliche freiwillige Zuschüsse aus städtischen Haushaltsmitteln. Das Land Nordrhein-Westfalen beteiligt sich an den Kosten der Kindertagesbetreuung mit rund einem Drittel der Aufwendungen.
Die Abrechnung der Betriebskosten erfolgt zwischen den Trägern der Kindertageseinrichtungen, dem Jugendamt und dem Landesjugendamt des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe .

Für integrativ in Kindertageseinrichtungen betreute Kinder mit Behinderungen und Kinder die von Behinderung bedroht sind, werden vom Land zusätzliche Mittel zur Verfügung gestellt. Weitere Landeszuschüsse wie z.B. für den Betrieb von Familienzentren, plusKITA u.a. werden ebenfalls vom Jugendamt beantragt, vereinnahmt und an die Träger der Einrichtungen weitergeleitet. 

Kindpauschalen, Jugendhilfeplanung, https://serviceportal.unna.de:443/suche/-/egov-bis-detail/dienstleistung/75871/show
Kinderbildungsgesetz
Rathausplatz 1 59423 Unna

Frau

Rosemarie

Grünke

246

02303 103-5102
rosemarie.gruenke@stadt-unna.de

Frau

Stefanie

Nellesen

246

02303 103-5103
stefanie.nellesen@stadt-unna.de