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 Wirtschaftliche Jugendhilfe

Maßnahmen der Jugendhilfe umfassen, neben den pädagogischen Hilfen, wirtschaftliche Leistungen, die unter dem Begriff Wirtschaftliche Jugendhilfe zusammen gefasst werden. Unter Wirtschaftlicher Jugendhilfe sind demnach alle finanziellen Leistungen der Jugendhilfe zu verstehen, die eine Zahlbarmachung von Geldleistungen nach sich ziehen. Grundlage für eine Zahlbarmachung Wirtschaftlicher Jugendhilfe ist ein formales Hilfeplanverfahren. Die Wirtschaftliche Jugendhilfe arbeitet Hand in Hand mit den sozialpädagogischen Fachkräften des Allgemeinen Sozialen Dienstes (ASD) zusammen und ist an der Hilfeplanung beteiligt. Zu den Aufgaben der Wirtschaftlichen Jugendhilfe gehören:

  • Zahlung von Pflegegeld für junge Menschen, die in Pflegefamilien untergebracht sind
  • Notwendige Kosten der Krankenhilfe, die nicht durch eine Krankenversicherung abgedeckt werden können
  • Geltendmachung von finanziellen Ansprüchen gegenüber Dritten (z.B. Familienkasse, BAFÖG-Stelle, Wohngeldstelle)
  • Heranziehung der Eltern zu den Kosten der Jugendhilfe
  • Regelung und Durchsetzung von finanziellen Ansprüchen gegenüber anderen Jugendämtern (z.B. bei Wohnortwechsel der Eltern)

Die Mitarbeitenden stehen Ihnen nach vorheriger Terminvereinbarung gern zu einem persönlichen Gespräch zur Verfügung.

Zuständige Einrichtung

Wirtschaftliche Jugendhilfe
Kreisstadt Unna
Rathausplatz 1
59423 Unna

Zuständige Kontaktpersonen

Frau Sonja Slabon
Amtsleitung
Tel: 02303 103-5100
E-Mail: sonja.slabon@stadt-unna.de
Frau Gabriele Holthaus
Sachgebietsleitung
Tel: 02303 103-5101
E-Mail: gabriele.holthaus@stadt-unna.de
Herr Patrick Burdak
Tel: 02303 103-5115
E-Mail: patrick.burdak@stadt-unna.de
Frau Anett Hattwig
Tel: 02303 103-5111
E-Mail: anett.hattwig@stadt-unna.de
Frau Manuela Nattkemper
Tel: 02303 103-5112
E-Mail: manuela.nattkemper@stadt-unna.de
Frau Sylvia Rosinski
Tel: 02303 103-5113
E-Mail: sylvia.rosinski@stadt-unna.de
Wirtschaftliche Jugendhilfe

Maßnahmen der Jugendhilfe umfassen, neben den pädagogischen Hilfen, wirtschaftliche Leistungen, die unter dem Begriff Wirtschaftliche Jugendhilfe zusammen gefasst werden. Unter Wirtschaftlicher Jugendhilfe sind demnach alle finanziellen Leistungen der Jugendhilfe zu verstehen, die eine Zahlbarmachung von Geldleistungen nach sich ziehen. Grundlage für eine Zahlbarmachung Wirtschaftlicher Jugendhilfe ist ein formales Hilfeplanverfahren. Die Wirtschaftliche Jugendhilfe arbeitet Hand in Hand mit den sozialpädagogischen Fachkräften des Allgemeinen Sozialen Dienstes (ASD) zusammen und ist an der Hilfeplanung beteiligt. Zu den Aufgaben der Wirtschaftlichen Jugendhilfe gehören:

  • Zahlung von Pflegegeld für junge Menschen, die in Pflegefamilien untergebracht sind
  • Notwendige Kosten der Krankenhilfe, die nicht durch eine Krankenversicherung abgedeckt werden können
  • Geltendmachung von finanziellen Ansprüchen gegenüber Dritten (z.B. Familienkasse, BAFÖG-Stelle, Wohngeldstelle)
  • Heranziehung der Eltern zu den Kosten der Jugendhilfe
  • Regelung und Durchsetzung von finanziellen Ansprüchen gegenüber anderen Jugendämtern (z.B. bei Wohnortwechsel der Eltern)

Die Mitarbeitenden stehen Ihnen nach vorheriger Terminvereinbarung gern zu einem persönlichen Gespräch zur Verfügung.

Pflegegeld, Krankenhilfe, Familienkasse, BAFÖG, Wohngeld, https://serviceportal.unna.de:443/suche/-/egov-bis-detail/dienstleistung/75789/show
Wirtschaftliche Jugendhilfe
Rathausplatz 1 59423 Unna

Frau

Sonja

Slabon

Amtsleitung

239

02303 103-5100
sonja.slabon@stadt-unna.de

Frau

Gabriele

Holthaus

Sachgebietsleitung

240

02303 103-5101
gabriele.holthaus@stadt-unna.de

Herr

Patrick

Burdak

236

02303 103-5115
patrick.burdak@stadt-unna.de

Frau

Anett

Hattwig

237

02303 103-5111
anett.hattwig@stadt-unna.de

Frau

Manuela

Nattkemper

238

02303 103-5112
manuela.nattkemper@stadt-unna.de

Frau

Sylvia

Rosinski

236

02303 103-5113
sylvia.rosinski@stadt-unna.de