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Kostenerstattung von Unterhaltsansprüchen
Bearbeitet werden die Prüfung, Berechnung, Geltendmachung, Einziehung und gegebenenfalls die Beurkundungen von Unterhaltsansprüchen bei
- gewährten Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz (UVG)
- Verpflichtungen zum Unterhalt
- Unterhaltsrückforderungen bei gewährter Sozialhilfe nach dem Bundessozialhilfegesetz (BSHG) bis zum 31.12.2004
- Unterhaltsprüfung bei gewährten Sozialleistungen nach dem Sozialgesetzbuch, zwölftes Buch (SGB XII).
Zuständige Einrichtung
Unterhalt
Kreisstadt Unna
Rathausplatz 1
59423 Unna
E-Mail: uvg@stadt-unna.de
Zuständige Kontaktpersonen
Kostenerstattung von Unterhaltsansprüchen Prüfung, Berechnung, Einziehung, Beurkundung,
Bearbeitet werden die Prüfung, Berechnung, Geltendmachung, Einziehung und gegebenenfalls die Beurkundungen von Unterhaltsansprüchen bei
- gewährten Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz (UVG)
- Verpflichtungen zum Unterhalt
- Unterhaltsrückforderungen bei gewährter Sozialhilfe nach dem Bundessozialhilfegesetz (BSHG) bis zum 31.12.2004
- Unterhaltsprüfung bei gewährten Sozialleistungen nach dem Sozialgesetzbuch, zwölftes Buch (SGB XII).
https://serviceportal.unna.de/suche/-/egov-bis-detail/dienstleistung/75788/show
Unterhalt
Unterhaltsvorschuss ist eine Leistung nach dem Unterhaltsvorschussgesetz (UVG) für Kinder von Alleinerziehenden. Er soll helfen, die finanzielle Lebensgrundlage eines Kindes zu sichern, wenn Unterhaltszahlungen ausfallen. In diesen Fällen kann das Kind einen Vorschuss gezahlt bekommen.
51-4-7 001 Rathausplatz 1 59423 Unna 59411 51.53826 7.69102
uvg@stadt-unna.de
Frau Sabine Steinhoff 233
02303 103-5123
02303 103-5190
sabine.steinhoff@stadt-unna.de
Frau Ines Nünneke 233
02303 103-5122
02303 103-5190
ines.nuenneke@stadt-unna.de