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Kostenerstattung von Unterhaltsansprüchen
Bearbeitet werden die Prüfung, Berechnung, Geltendmachung, Einziehung und gegebenenfalls die Beurkundungen von Unterhaltsansprüchen bei
- gewährten Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz (UVG)
- Verpflichtungen zum Unterhalt
- Unterhaltsrückforderungen bei gewährter Sozialhilfe nach dem Bundessozialhilfegesetz (BSHG) bis zum 31.12.2004
- Unterhaltsprüfung bei gewährten Sozialleistungen nach dem Sozialgesetzbuch, zwölftes Buch (SGB XII).
Zuständige Einrichtung
Unterhalt
Kreisstadt Unna
Rathausplatz 1
59423 Unna
E-Mail: uvg@stadt-unna.de
Zuständige Kontaktpersonen
Kostenerstattung von Unterhaltsansprüchen
Bearbeitet werden die Prüfung, Berechnung, Geltendmachung, Einziehung und gegebenenfalls die Beurkundungen von Unterhaltsansprüchen bei
- gewährten Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz (UVG)
- Verpflichtungen zum Unterhalt
- Unterhaltsrückforderungen bei gewährter Sozialhilfe nach dem Bundessozialhilfegesetz (BSHG) bis zum 31.12.2004
- Unterhaltsprüfung bei gewährten Sozialleistungen nach dem Sozialgesetzbuch, zwölftes Buch (SGB XII).
Prüfung, Berechnung, Einziehung, Beurkundung, https://serviceportal.unna.de:443/suche/-/egov-bis-detail/dienstleistung/75788/show
Unterhalt
001 Rathausplatz 1 59423 Unna
Frau
Sabine
Steinhoff
233
02303 103-590
sabine.steinhoff@stadt-unna.de
Frau
Ines
Nünneke
233
02303 103-542
ines.nuenneke@stadt-unna.de