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Betreuung von Erwachsenen
Für einen Volljährigen kann aufgrund einer psychischen Erkrankung, einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung eine gesetzliche Betreuung eingerichtet werden, wenn er vorübergehend oder auf Dauer nicht mehr in der Lage ist, seine rechtlichen Angelegenheiten ganz oder teilweise zu besorgen.
Welche Vorsorgemöglichkeiten bestehen?
Mit einer Vollmacht kann jeder volljährige Bürger eine oder mehrere Personen seines Vertrauens bestimmen, die seine Angelegenheiten im Falle der eigenen Hilfsbedürftigkeit regeln sollen. Damit kann die Anordnung einer gesetzlichen Betreuung ausgeschlossen werden.
Voraussetzungen:
- der Vollmachtgeber ist geschäftsfähig und volljährig
- der Bevollmächtigte ist bereit und geeignet
- zwischen Vollmachtgeber und Bevollmächtigten besteht ein uneingeschränktes Vertrauensverhältnis, denn eine gerichtliche Kontrolle ist nicht gegeben.
Die Vollmacht kann jederzeit widerrufen oder verändert werden!
Eine Betreuungsverfügung erstellen Sie dann, wenn keine Person Ihres Vertrauens vorhanden ist oder andererseits zweckmäßig erscheint, die Ausübung des Amtes der "gerichtlichen Kontrolle" zu unterstellen. Sie haben die Möglichkeit, Wünsche/Vorstellungen zu äußern. So können Sie beispielsweise eine Person als Betreuer*in bestimmen oder ausschließen. In einer Patientenverfügung können Sie für den Fall einer eigenen Entscheidungsunfähigkeit ihren Willen bezüglich der Art und Weise einer ärztlichen Behandlung im Voraus schriftlich niederlegen. Das Land NRW hat zu diesen Themen unter www.betreuung.nrw.de ein umfangreiches Info-Angebot, in dem Sie auch die Möglichkeit zum Download entsprechender Vordrucke für die einzelnen Verfügungen haben.
Weitere Auskünfte und Informationsmaterial erhalten Sie bei ihrer Betreuungsbehörde und den örtlichen Betreuungsvereinen.
Betreuungsvereine innerhalb des Stadtgebietes Unna:
- Sozialdienst katholischer Frauen e.V., Schillerstr. 18, 59423 Unna, Tel: 02303/9009990
- Betreuungsverein Diakonie Unna e.V., Ebertstr. 20, 59192 Bergkamen, Tel: 02307/983000
Kosten
Beglaubigung von Unterschriften und Handzeichen auf Vorsorgevollmachten und Betreuungsverfügungen: 10,00 Euro Gebühr
Dokumente
Zuständige Einrichtung
Betreuungsbehörde
Kreisstadt Unna
Morgenstraße 1
59423 Unna
E-Mail: betreuungsbehoerde@stadt-unna.de
Zuständige Kontaktpersonen
Für einen Volljährigen kann aufgrund einer psychischen Erkrankung, einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung eine gesetzliche Betreuung eingerichtet werden, wenn er vorübergehend oder auf Dauer nicht mehr in der Lage ist, seine rechtlichen Angelegenheiten ganz oder teilweise zu besorgen.
Welche Vorsorgemöglichkeiten bestehen?
Mit einer Vollmacht kann jeder volljährige Bürger eine oder mehrere Personen seines Vertrauens bestimmen, die seine Angelegenheiten im Falle der eigenen Hilfsbedürftigkeit regeln sollen. Damit kann die Anordnung einer gesetzlichen Betreuung ausgeschlossen werden.
Voraussetzungen:
- der Vollmachtgeber ist geschäftsfähig und volljährig
- der Bevollmächtigte ist bereit und geeignet
- zwischen Vollmachtgeber und Bevollmächtigten besteht ein uneingeschränktes Vertrauensverhältnis, denn eine gerichtliche Kontrolle ist nicht gegeben.
Die Vollmacht kann jederzeit widerrufen oder verändert werden!
Eine Betreuungsverfügung erstellen Sie dann, wenn keine Person Ihres Vertrauens vorhanden ist oder andererseits zweckmäßig erscheint, die Ausübung des Amtes der "gerichtlichen Kontrolle" zu unterstellen. Sie haben die Möglichkeit, Wünsche/Vorstellungen zu äußern. So können Sie beispielsweise eine Person als Betreuer*in bestimmen oder ausschließen. In einer Patientenverfügung können Sie für den Fall einer eigenen Entscheidungsunfähigkeit ihren Willen bezüglich der Art und Weise einer ärztlichen Behandlung im Voraus schriftlich niederlegen. Das Land NRW hat zu diesen Themen unter www.betreuung.nrw.de ein umfangreiches Info-Angebot, in dem Sie auch die Möglichkeit zum Download entsprechender Vordrucke für die einzelnen Verfügungen haben.
Weitere Auskünfte und Informationsmaterial erhalten Sie bei ihrer Betreuungsbehörde und den örtlichen Betreuungsvereinen.
Betreuungsvereine innerhalb des Stadtgebietes Unna:
- Sozialdienst katholischer Frauen e.V., Schillerstr. 18, 59423 Unna, Tel: 02303/9009990
- Betreuungsverein Diakonie Unna e.V., Ebertstr. 20, 59192 Bergkamen, Tel: 02307/983000
Die Mitarbeitenden der Betreuungsbehörde sind ihre Ansprechpersonen für Ihre Anliegen rund um das Thema rechtliche Betreuung und Vorsorgevollmachten. Im Wesentlichen übernimmt die Betreuungsbehörde folgende Aufgaben:
- Organisation und Koordination des Betreuungswesens auf örtlicher Ebene
- Unterstützung des Betreuungsgerichtes beim Amtsgericht Unna
- Information und Beratung über allgemeine betreuungsrechtliche Fragen
- Gewinnung, Beratung und Unterstützung der Betreuer und Bevollmächtigten
- Förderung der Aufklärung und Beratung über Vorsorgevollmachten und Betreuungsverfügungen
- Beglaubigung von Unterschriften und Handzeichen auf Vorsorgevollmachten und Betreuungsverfügungen gegen Gebühr