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Jugendhilfeplanung
Die Jugendhilfeplanung ist ein Instrument der kommunalen Jugendhilfe. Das Jugendamt als öffentlicher Träger hat nach dem Kinder- und Jugendhilfegesetz (Sozialgesetzbuch VIII) die Gesamtverantwortung und Planungsverantwortung dafür, die erforderlichen Dienste und Einrichtungen für Kinder, Jugendliche und Familien rechtzeitig und ausreichend zur Verfügung zu stellen. Dabei hat die Jugendhilfe / Jugendhilfeplanung
- den Bestand an Einrichtungen und Diensten festzustellen,
- den Bedarf unter Berücksichtigung der Wünsche, Bedürfnisse und Interessen der jungen Menschen und Personenberechtigten / Eltern zu ermitteln
- die Maßnahmen zur Befriedigung des Bedarfs rechtzeitig und ausreichend zu planen.
Die Jugendhilfeplanung soll so ausgerichtet sein, das insbesondere
- Kontakte in der Familie und im sozialen Umfeld erhalten und gepflegt werden können,
- ein möglichst wirksames, vielfältiges und aufeinander abgestimmtes Angebot von Jugendhilfeleistungen gewährleistet ist,
- junge Menschen und Familien in gefährdeten Lebens- und Wohnbereichen besonders gefördert werden,
- Mütter und Väter Aufgaben in der Familie und Erwerbstätigkeit besser miteinander vereinbaren können.
Planungsbereiche sind z.B.:
- Förderung von Kindern in Kindertageseinrichtungen (Kindergärten) und Kindertagespflege
- Jugendarbeit, Jugendsozialarbeit und erzieherischer Kinder- und Jugendschutz (s. Kinder und Jugendförderplan – Download)
- Hilfe zur Erziehung, Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche
- Spielplatzentwicklungsplanung
Dokumente
Zuständige Einrichtung
Jugend- und Sozialplanung
Kreisstadt Unna
Rathausplatz 1
59423 Unna
E-Mail: jugendfamilie@stadt-unna.de