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 Unna-Ausweis

Der Unna-Ausweis: Ein wichtiger Baustein für gesellschaftliche Teilhabe.
Sprechen Sie uns an, ob Sie den Unna-Ausweis erhalten.

Einen Anspruch auf den Unna-Ausweis haben Personen, die ihren Wohnsitz in Unna haben, laufende Leistungen zum Lebensunterhalt nach dem SGB II, SGB XII oder den Asylbewerberleistungsgesetz erhalten sowie Personen die Wohngeld beziehen oder der Unnaer stationären Pflegeeinrichtungen und stationären Wohneinrichtungen für Menschen mit Behinderung.

Der Unna-Ausweis gewährt den Antragsstellenden und den ggfs. weiteren im Ausweis aufgeführten Personen vielfältige Ermäßigungen, für Veranstaltungen, kulturelle sowie soziale Angebote, im Stadtgebiet Unna.

Der Unna-Ausweis gewährt dem/der Inhaber*in und den ggfs. weiteren im Ausweis aufgeführten Personen folgende Ermäßigungen und Vergünstigungen:

  • auf alle Einzeltarife im Hallenbad Unna während der Öffnungszeiten
  • bei vom Kulturamt durchgeführten Veranstaltungen (z.B. Theater, Konzerte)
  • bei Teilnahme an Kursen der Volkshochschule Unna
  • bei Seniorenveranstaltungen der Kreisstadt Unna
  • auf alle Einzeltarife im Freibad Bornekamp e. V.
  • ermäßigtes ABO der Unnaer Tageszeitung (Hellweger Anzeiger/ Westfälische Rundschau)

Ausweisinhaber*innen können des Weiteren prüfen lassen, ob Ihnen die folgenden Vergünstigungen zustehen:

  • Übernahme der Kosten des Kindergartenbesuchs durch den Bereich Jungend und Familie der Kreisstadt Unna
  • Ermäßigung und Befreiung von Kursgebühren bei der Jugendkunstschule gemäß § 90 des Kinder- und Jugendhilfegesetzes (KJHG)
  • teilweise Übernahme des Entgelts bei Jugenderholungsmaßnahmen über den Bereich Jugend und Familie der Kreisstadt Unna
  • Befreiung von der Rundfunk- und Fernsehgebührenpflicht (GEZ)
  • Ermäßigung der Telefongebühren
  • Übernahme der Gebühren bei der Teilnahme an Kursen der Jugendkunstschule Unna durch das Jugendamt
  • Befreiung von der Entrichtung von Verwaltungsgebühren im Bürgerservice (z.B. bei der Beantragung des Wohnberechtigungsscheines)

Hinweise:

  • Die Leistungen werden nur im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel gewährt.
  • Die Vergünstigungen beziehen sich grundsätzlich nur auf Veranstaltungen und Angebote im Stadtgebiet Unna.
  • Der Unna-Ausweis ist nur  in Verbindung mit dem Personalausweis oder Reisepass, dem Kinder- oder Schüler*innenausweis gültig.
  • Der Unna-Ausweis ist nicht auf andere Personen übertragbar.
  • Wenn Personen, die im Unna-Ausweis aufgeführt sind, die persönlichen Voraussetzungen für den Ausweis nicht mehr erfüllen, so hat der/die Ausweisinhaber*in den Ausweis zurückzugeben bzw. zur Löschung einzelner Personen vorzulegen.

Hinweise und Besonderheiten

Wichtig ist, dass die Leistungen nur im Rahmen der zur Verfügung stehenden Hausmittel gewährt werden. Außerdem ist der Unna-Ausweis grundsätzlich nur in Verbindung mit dem Personalausweis oder Reisepass, dem Kinder- oder Schüler*innenausweis gültig.
Bei Änderungen der persönlichen Voraussetzungen ist dies unverzüglich zu melden, eine Übertragung auf eine andere Person ist nicht möglich.

Zuständige Einrichtung

Wohnen und Soziales
Kreisstadt Unna
Rathausplatz 1
59423 Unna
E-Mail: wohnen@stadt-unna.de

Zuständige Kontaktpersonen

Frau Kathrin Hilsmann
Tel: 02303 103-5080
E-Mail: kathrin.hilsmann@stadt-unna.de
Unna-Ausweis

Der Unna-Ausweis: Ein wichtiger Baustein für gesellschaftliche Teilhabe.
Sprechen Sie uns an, ob Sie den Unna-Ausweis erhalten.

Einen Anspruch auf den Unna-Ausweis haben Personen, die ihren Wohnsitz in Unna haben, laufende Leistungen zum Lebensunterhalt nach dem SGB II, SGB XII oder den Asylbewerberleistungsgesetz erhalten sowie Personen die Wohngeld beziehen oder der Unnaer stationären Pflegeeinrichtungen und stationären Wohneinrichtungen für Menschen mit Behinderung.

Der Unna-Ausweis gewährt den Antragsstellenden und den ggfs. weiteren im Ausweis aufgeführten Personen vielfältige Ermäßigungen, für Veranstaltungen, kulturelle sowie soziale Angebote, im Stadtgebiet Unna.

Der Unna-Ausweis gewährt dem/der Inhaber*in und den ggfs. weiteren im Ausweis aufgeführten Personen folgende Ermäßigungen und Vergünstigungen:

  • auf alle Einzeltarife im Hallenbad Unna während der Öffnungszeiten
  • bei vom Kulturamt durchgeführten Veranstaltungen (z.B. Theater, Konzerte)
  • bei Teilnahme an Kursen der Volkshochschule Unna
  • bei Seniorenveranstaltungen der Kreisstadt Unna
  • auf alle Einzeltarife im Freibad Bornekamp e. V.
  • ermäßigtes ABO der Unnaer Tageszeitung (Hellweger Anzeiger/ Westfälische Rundschau)

Ausweisinhaber*innen können des Weiteren prüfen lassen, ob Ihnen die folgenden Vergünstigungen zustehen:

  • Übernahme der Kosten des Kindergartenbesuchs durch den Bereich Jungend und Familie der Kreisstadt Unna
  • Ermäßigung und Befreiung von Kursgebühren bei der Jugendkunstschule gemäß § 90 des Kinder- und Jugendhilfegesetzes (KJHG)
  • teilweise Übernahme des Entgelts bei Jugenderholungsmaßnahmen über den Bereich Jugend und Familie der Kreisstadt Unna
  • Befreiung von der Rundfunk- und Fernsehgebührenpflicht (GEZ)
  • Ermäßigung der Telefongebühren
  • Übernahme der Gebühren bei der Teilnahme an Kursen der Jugendkunstschule Unna durch das Jugendamt
  • Befreiung von der Entrichtung von Verwaltungsgebühren im Bürgerservice (z.B. bei der Beantragung des Wohnberechtigungsscheines)

Hinweise:

  • Die Leistungen werden nur im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel gewährt.
  • Die Vergünstigungen beziehen sich grundsätzlich nur auf Veranstaltungen und Angebote im Stadtgebiet Unna.
  • Der Unna-Ausweis ist nur  in Verbindung mit dem Personalausweis oder Reisepass, dem Kinder- oder Schüler*innenausweis gültig.
  • Der Unna-Ausweis ist nicht auf andere Personen übertragbar.
  • Wenn Personen, die im Unna-Ausweis aufgeführt sind, die persönlichen Voraussetzungen für den Ausweis nicht mehr erfüllen, so hat der/die Ausweisinhaber*in den Ausweis zurückzugeben bzw. zur Löschung einzelner Personen vorzulegen.
Sozialhilfe, Asyl, Wohngeld, Ermäßigung, Vergünstigungen, https://serviceportal.unna.de:443/suche/-/egov-bis-detail/dienstleistung/75716/show
Wohnen und Soziales
Rathausplatz 1 59423 Unna

Frau

Kathrin

Hilsmann

138

02303 103-5080
kathrin.hilsmann@stadt-unna.de