BIS: Templatebasierte Anzeige (alt)
Wohnungsaufsicht
Vermieteter Wohnraum muss über eine gesetzlich festgelegte und funktionstüchtige Mindestausstattung verfügen. Nach dem Wohnungsaufsichtsgesetz für das Land NRW ist deshalb jeder Vermieter von Wohnraum verpflichtet, diesen so auszustatten, zu erhalten bzw. wiederherzustellen, dass der ordnungsgemäße Gebrauch zu Wohnzwecken gewährleistet ist.
Wenn dies bei einer Mietwohnung nicht der Fall ist, die Ursache beim Vermieter liegt und er nicht für Abhilfe sorgt, können Sie dies bei der Städtischen Wohnungsaufsicht melden, die prüft, ob Abhilfe geschaffen werden kann. Bevor jedoch ein Einschreiten der Wohnungsaufsicht möglich ist, müssen zuerst privatrechtlich alle Möglichkeiten ausgeschöpft werden, da es sich hier um einen Eingriff in ein privates Vertragsverhältnis handelt.
Hinweise und Besonderheiten
Bitte vereinbaren Sie einen Termin!
Zuständige Einrichtung
Wohnen und Soziales
Kreisstadt Unna
Rathausplatz 1
59423 Unna
E-Mail: wohnen@stadt-unna.de
Vermieteter Wohnraum muss über eine gesetzlich festgelegte und funktionstüchtige Mindestausstattung verfügen. Nach dem Wohnungsaufsichtsgesetz für das Land NRW ist deshalb jeder Vermieter von Wohnraum verpflichtet, diesen so auszustatten, zu erhalten bzw. wiederherzustellen, dass der ordnungsgemäße Gebrauch zu Wohnzwecken gewährleistet ist.
Wenn dies bei einer Mietwohnung nicht der Fall ist, die Ursache beim Vermieter liegt und er nicht für Abhilfe sorgt, können Sie dies bei der Städtischen Wohnungsaufsicht melden, die prüft, ob Abhilfe geschaffen werden kann. Bevor jedoch ein Einschreiten der Wohnungsaufsicht möglich ist, müssen zuerst privatrechtlich alle Möglichkeiten ausgeschöpft werden, da es sich hier um einen Eingriff in ein privates Vertragsverhältnis handelt.
Bitte vereinbaren Sie einen Termin!
https://serviceportal.unna.de/suche/-/egov-bis-detail/dienstleistung/75714/showWohnen
Der Bereich Wohnen hält für die Bürgerinnen und Bürger ein umfangreiches Angebot fachlicher Informationen, Beratung und Unterstützung sowie soziale Leistungen vor.
Dabei handelt es sich im Wesentlichen um:
- Vermittlung von öffentlich geförderten Wohnungen
- Hilfen bei Wohnungsmängeln im Rahmen des Wohnungsaufsichtsgesetzes
- Bearbeitung von Angelegenheiten der Wohnungsbindung im öffentlich geförderten Wohnungsbau
- Erstellung eines Mietspiegels für das Gebiet der Kreisstadt Unna
Soziales
Der Bereich Soziales ist für verschiedenste Hilfearten außerhalb des Jobcenters und damit auch außerhalb des Rechtsgebietes des SGB II zuständig.
Hauptaugenmerk des Sachgebietes Soziales liegt in der Leistungsgewährung nach dem SGB XII und dem Asylbewerberleistungsgesetz.
Menschen die den Leistungsbereich des Jobcenters verlassen, da sie entweder die Altersgrenze erreicht haben oder dauerhaft voll erwerbsgemindert sind, können hier Grundsicherung nach dem 4. Kapitel des SGB XII beantragen.
Menschen die vorübergehend erwerbsgemindert sind oder eine Rente auf Zeit erhalten, können hier Leistungen nach dem 3. Kapitel des SGB XII beantragen.
Hierüber hinaus besteht die Möglichkeit, im Bereich Wohnen weitere flankierende Leistungen zu beantragen.
50-1