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Datenschutz und Informationsfreiheit
Der Datenschutzbeauftragte und seine Stellvertreterin beraten und unterstützen den Bürgermeister, den Verwaltungsvorstand und die Organisationseinheiten der Stadtverwaltung in allen Belangen des Datenschutzes und der Informationsfreiheit. Datenschutz meint dabei den Schutz der Persönlichkeitsrechte aller Menschen, über die die Stadtverwaltung Unna personenbezogene Daten verarbeitet. Informationsfreiheit gewährt allen Interessierten einen nur durch wenige Ausnahmen beschränkten Zugang zu amtlichen Informationen nach dem Informationsfreiheitsgesetz und dem Umweltinformationsrecht. Gleichzeitig gehört zu den Aufgaben die Überwachung der Datenverarbeitung der Stadtverwaltung durch Kontrollen aller Art. Sind Menschen der Meinung, dass die sie betreffende Datenverarbeitung nicht korrekt verläuft, sind der Datenschutzbeauftragte und seine Vertreterin aufgrund ihrer gesetzlichen Stellung, ihrer Aufgaben und ihrer Schweigepflicht die ersten Ansprechpartner.
Unterlagen
- Grund der Kontaktaufnahme oder Beschwerde, soweit schriftlich vorhanden
- bei Anträgen auf Auskunft: amtliches Lichtbilddokument (Personalausweis, Reisepass o.ä.)
Kosten
- Datenschutz Es werden außer bei exzessiver Inanspruchnahme oder wiederholten Antragstellungen keine Gebühren erhoben (Artikel 12 Absatz 5, Art. 15 Abs. 3 Datenschutz-Grundverordnung - DSGVO). Grundsätzlich werden alle Leistungen gebührenfrei erbracht.
- Informationsfreiheit und Informationszugang Einfache Auskünfte und wenige Kopien und Ausdrucke sind gebührenfrei. Für umfangreichere Auskünfte und Unterlagen gilt die „Verwaltungsgebührenordnung zum Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (VerwGebO IFG NRW)“ des Landes Nordrhein-Westfalen vom 19.02.2002 in der jeweils geltenden Fassung.
Zuständige Einrichtung
Datenschutz
Kreisstadt Unna
Rathausplatz 1
59423 Unna
E-Mail: datenschutz@stadt-unna.de
Zuständige Kontaktpersonen
Der Datenschutzbeauftragte und seine Stellvertreterin beraten und unterstützen den Bürgermeister, den Verwaltungsvorstand und die Organisationseinheiten der Stadtverwaltung in allen Belangen des Datenschutzes und der Informationsfreiheit. Datenschutz meint dabei den Schutz der Persönlichkeitsrechte aller Menschen, über die die Stadtverwaltung Unna personenbezogene Daten verarbeitet. Informationsfreiheit gewährt allen Interessierten einen nur durch wenige Ausnahmen beschränkten Zugang zu amtlichen Informationen nach dem Informationsfreiheitsgesetz und dem Umweltinformationsrecht. Gleichzeitig gehört zu den Aufgaben die Überwachung der Datenverarbeitung der Stadtverwaltung durch Kontrollen aller Art. Sind Menschen der Meinung, dass die sie betreffende Datenverarbeitung nicht korrekt verläuft, sind der Datenschutzbeauftragte und seine Vertreterin aufgrund ihrer gesetzlichen Stellung, ihrer Aufgaben und ihrer Schweigepflicht die ersten Ansprechpartner.
- Grund der Kontaktaufnahme oder Beschwerde, soweit schriftlich vorhanden
- bei Anträgen auf Auskunft: amtliches Lichtbilddokument (Personalausweis, Reisepass o.ä.)
Der behördliche Datenschutzbeauftragte ist zuständig für alle Fragen, die den Schutz personenbezogener Daten einschließlich der Datensicherheit im Zusammenhang mit der Verwaltungstätigkeit der Stadtverwaltung Unna betreffen. Er ist für die Behördenleitung und für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter einschließlich des Personalrates Ansprechpartner in allen Fragen des Datenschutzes. Auch Bürgerinnen und Bürger können sich in Fragen zu Datenschutz und Datensicherheit im Zusammenhang mit der Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten bei der Stadtverwaltung Unna an den Datenschutzbeauftragten wenden.
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