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 Veranstaltungen im öffentlichen Verkehrsraum

Veranstaltungen im öffentlichen Verkehrsraum wie:

  • Brauchtumsumzüge anlässlich von Schützenfesten, Prozessionen, St. Martin u. ä.
  • Straßenfeste
  • Vereins/Firmenveranstaltungen im öffentlichen Straßenraum z. B. AOK-Firmenlauf, Silvesterlauf, City-Marathon u.a.
  • Radtouristikfahrten
  • Radrennen
  • Kirmessen

sind, soweit sie die öffentliche Verkehrsfläche betreffen, mit einer Vorlaufzeit von mindestens 14 Werktagen unter Angabe der Wegstrecke und der ungefähren Teilnehmeranzahl schriftlich beim Bereich Öffentliche Sicherheit und Ordnung anzumelden. Dieser Vorlauf ist u.a. deshalb notwendig, da diese Veranstaltungen u.U. von Dienstkräften der Polizei begleitet werden, die rechtzeitig informiert werden müssen. Für diese Veranstaltungen werden keine Gebühren erhoben. Andere Veranstaltungen, die im öffentlichen Verkehrsraum stattfinden, sind genehmigungspflichtig und müssen so rechtzeitig beantragt werden, dass andere betroffene Stellen wie z.B. die Polizei in angemessener Frist beteiligt werden können. Die Gebührenhöhe richtet sich nach Art, Umfang und Dauer der Veranstaltung und kann zwischen 10 und 350 Euro liegen.

Zuständige Einrichtung

Straßenverkehrsangelegenheiten
Kreisstadt Unna
Rathausplatz 1
59423 Unna
E-Mail: ordnungsamt@stadt-unna.de

Zuständige Kontaktpersonen

Frau Antje Röhle-Gutsche
Tel: 02303 103-365
E-Mail: ordnungsamt@stadt-unna.de
Herr Alexander Möller
Tel: 02303 103-307
E-Mail: ordnungsamt@stadt-unna.de
Veranstaltungen im öffentlichen Verkehrsraum

Veranstaltungen im öffentlichen Verkehrsraum wie:

  • Brauchtumsumzüge anlässlich von Schützenfesten, Prozessionen, St. Martin u. ä.
  • Straßenfeste
  • Vereins/Firmenveranstaltungen im öffentlichen Straßenraum z. B. AOK-Firmenlauf, Silvesterlauf, City-Marathon u.a.
  • Radtouristikfahrten
  • Radrennen
  • Kirmessen

sind, soweit sie die öffentliche Verkehrsfläche betreffen, mit einer Vorlaufzeit von mindestens 14 Werktagen unter Angabe der Wegstrecke und der ungefähren Teilnehmeranzahl schriftlich beim Bereich Öffentliche Sicherheit und Ordnung anzumelden. Dieser Vorlauf ist u.a. deshalb notwendig, da diese Veranstaltungen u.U. von Dienstkräften der Polizei begleitet werden, die rechtzeitig informiert werden müssen. Für diese Veranstaltungen werden keine Gebühren erhoben. Andere Veranstaltungen, die im öffentlichen Verkehrsraum stattfinden, sind genehmigungspflichtig und müssen so rechtzeitig beantragt werden, dass andere betroffene Stellen wie z.B. die Polizei in angemessener Frist beteiligt werden können. Die Gebührenhöhe richtet sich nach Art, Umfang und Dauer der Veranstaltung und kann zwischen 10 und 350 Euro liegen.

Umzug, Schützenfest, Prozession, St. Martin, Straßenfest, AOK-Firmenlauf, Silvesterlauf, City-Marathon, Radtouristikfahrt, Radrennen, Kirmes, https://serviceportal.unna.de:443/suche/-/egov-bis-detail/dienstleistung/75617/show
Straßenverkehrsangelegenheiten
Rathausplatz 1 59423 Unna

Frau

Antje

Röhle-Gutsche

128

02303 103-365
ordnungsamt@stadt-unna.de

Herr

Alexander

Möller

127

02303 103-307
ordnungsamt@stadt-unna.de