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Ordnungswidrigkeiten im ruhenden Straßenverkehr
Zum Schutze der am Straßenverkehr beteiligten Personen, wie z. B. Fußgänger, Kinder, Schwerbehinderte, verfolgt und ahndet der Bereich Öffentliche Sicherheit und Ordnung Verstöße im ruhenden Straßenverkehr.
Es werden gebührenpflichtige Verwarnungen (Knöllchen) durch die Außendienstmitarbeiter*innen ausgestellt.
Bei Einwänden gegen die gebührenpflichtige Verwarnung besteht die Möglichkeit, nach Zusendung des Anhörungsbogens die Angelegenheit überprüfen zu lassen.
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Zuständige Einrichtung
Straßenverkehrsangelegenheiten
Kreisstadt Unna
Rathausplatz 1
59423 Unna
E-Mail: ordnungsamt@stadt-unna.de
Zuständige Kontaktpersonen
Zum Schutze der am Straßenverkehr beteiligten Personen, wie z. B. Fußgänger, Kinder, Schwerbehinderte, verfolgt und ahndet der Bereich Öffentliche Sicherheit und Ordnung Verstöße im ruhenden Straßenverkehr.
Es werden gebührenpflichtige Verwarnungen (Knöllchen) durch die Außendienstmitarbeiter*innen ausgestellt.
Bei Einwänden gegen die gebührenpflichtige Verwarnung besteht die Möglichkeit, nach Zusendung des Anhörungsbogens die Angelegenheit überprüfen zu lassen.
https://serviceportal.unna.de/suche/-/egov-bis-detail/dienstleistung/75615/showAls örtliche Straßenverkehrsbehörde planen und ordnen wir sämtliche Verkehrseinrichtungen an, die zur Verkehrssicherung beitragen, also zum Beispiel alle Straßenverkehrsschilder. Ebenso überwachen wir den ruhenden Straßenverkehr.
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