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 Baustellengenehmigungen

Allgemein:

Für Baustellen, die den öffentlichen Straßenverkehr beeinflussen bzw. in die öffentliche Verkehrsfläche eingreifen, ist eine verkehrsrechtliche Sondergenehmigung erforderlich. Der Antrag ist zwei Wochen vor Baubeginn zu stellen, da andere betroffene Behörden oder Einrichtungen (Polizei, Feuerwehr, Buslinien, anliegende Betriebe) zu der Genehmigung zu hören sind.
Der Antrag erfolgt formlos mit den Angaben: wann, wo, wie lange, Name und Telefonnummer des Bauleiters bzw. Verantwortlichen. Vom Bereich Öffentliche Sicherheit und Ordnung als zuständige Straßenverkehrsbehörde werden dann die Auflagen in Form von zusätzlichen Beschilderungen, erforderlichen Umleitungsstrecken oder Lichtzeichenanlagen erteilt.

Eine Verlängerung der Genehmigung ist gegen Gebühr bis zu zwei Wochen möglich, danach muss die Sachlage neu beurteilt werden.

Jahresbaustellengenehmigung:

Für Firmen, die im Laufe des Jahres im Gehwegbereich kleinere Bauarbeiten zu erledigen haben, z.B. Hausanschlüsse für Telefon, Gas, Wasser, gibt es Sperrgenehmigungen mit der Gültigkeit für ein Kalenderjahr. Der Antrag erfolgt formlos mit den notwendigen Angaben. Die Genehmigung bezieht sich ausschließlich auf das Stadtgebiet Unna. 

 

Zuständige Einrichtung

Straßenverkehrsangelegenheiten
Kreisstadt Unna
Rathausplatz 1
59423 Unna
E-Mail: ordnungsamt@stadt-unna.de

Zuständige Kontaktpersonen

Frau Antje Röhle-Gutsche
Stellvertretende Amtsleitung
Tel: 02303 103-3210
E-Mail: ordnungsamt@stadt-unna.de