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Baustellengenehmigungen
Für Baustellen, die den öffentlichen Straßenverkehr beeinflussen bzw. in die öffentliche Verkehrsfläche eingreifen, ist eine verkehrsrechtliche Sondergenehmigung erforderlich. Der Antrag ist zwei Wochen vor Baubeginn zu stellen, da andere betroffene Behörden oder Einrichtungen (Polizei, Feuerwehr, Buslinien, anliegende Betriebe) zu der Genehmigung zu hören sind.
Der Antrag erfolgt formlos mit den Angaben: wann, wo, wie lange, Name und Telefonnummer des Bauleiters bzw. Verantwortlichen. Vom Bereich Öffentliche Sicherheit und Ordnung als zuständige Straßenverkehrsbehörde werden dann die Auflagen in Form von zusätzlichen Beschilderungen, erforderlichen Umleitungsstrecken oder Lichtzeichenanlagen erteilt.
Eine Verlängerung der Genehmigung ist gegen Gebühr bis zu zwei Wochen möglich, danach muss die Sachlage neu beurteilt werden.
Zuständige Einrichtung
Straßenverkehrsangelegenheiten
Kreisstadt Unna
Rathausplatz 1
59423 Unna
E-Mail: ordnungsamt@stadt-unna.de
Zuständige Kontaktpersonen
Für Baustellen, die den öffentlichen Straßenverkehr beeinflussen bzw. in die öffentliche Verkehrsfläche eingreifen, ist eine verkehrsrechtliche Sondergenehmigung erforderlich. Der Antrag ist zwei Wochen vor Baubeginn zu stellen, da andere betroffene Behörden oder Einrichtungen (Polizei, Feuerwehr, Buslinien, anliegende Betriebe) zu der Genehmigung zu hören sind.
Der Antrag erfolgt formlos mit den Angaben: wann, wo, wie lange, Name und Telefonnummer des Bauleiters bzw. Verantwortlichen. Vom Bereich Öffentliche Sicherheit und Ordnung als zuständige Straßenverkehrsbehörde werden dann die Auflagen in Form von zusätzlichen Beschilderungen, erforderlichen Umleitungsstrecken oder Lichtzeichenanlagen erteilt.
Eine Verlängerung der Genehmigung ist gegen Gebühr bis zu zwei Wochen möglich, danach muss die Sachlage neu beurteilt werden.
Sondergenehmigung, Sondernutzung, Erlaubnis, https://serviceportal.unna.de:443/suche/-/egov-bis-detail/dienstleistung/75611/showHerr
Alexander
Möller
127
Frau
Antje
Röhle-Gutsche
128