BIS: Templatebasierte Anzeige (alt)

 Ausnahmeregelungen zum Sonn- und Feiertagsgesetz

Der Schutz der Sonntage und der Feiertage in der Bundesrepublik Deutschland ist durch das Grundgesetz besonders herausgestellt.

Im Feiertagsgesetz NRW sind die Arbeits- und Veranstaltungsverbote genau festgelegt. Ausnahmen von diesen Regelungen ergeben sich aufgrund sonstiger gesetzlicher Regelungen (Bundes oder Landesrecht) und aufgrund einzelner Ausnahmeregelungen entsprechend des § 10 Feiertagsgesetz NRW.

Über die Anträge auf Ausnahmeregelungen entscheidet für den Bereich der Stadt Unna das Ordnungsamt der Kreisverwaltung Unna.

Sofern an Sonn- und Feiertagen Arbeiten ausgeführt werden sollen, bei denen auch Arbeitnehmer beschäftigt werden, besteht eine besondere Zuständigkeit nach den Vorschriften des Arbeitszeitgesetzes. Zuständig für die Anträge auf Zulassung von Sonn- und Feiertagsarbeit nach dem Arbeitszeitgesetz ist die Bezirksregierung Arnsberg.

Zuständige Einrichtung

Allgemeine ordnungsbehördliche Aufgaben
Kreisstadt Unna
Rathausplatz 1
59423 Unna
E-Mail: ordnungsamt@stadt-unna.de

Zuständige Kontaktpersonen

Frau Ina Schuchtmann
Tel: 02303 103-3223
E-Mail: ordnungsamt@stadt-unna.de
Ausnahmeregelungen zum Sonn- und Feiertagsgesetz

Der Schutz der Sonntage und der Feiertage in der Bundesrepublik Deutschland ist durch das Grundgesetz besonders herausgestellt.

Im Feiertagsgesetz NRW sind die Arbeits- und Veranstaltungsverbote genau festgelegt. Ausnahmen von diesen Regelungen ergeben sich aufgrund sonstiger gesetzlicher Regelungen (Bundes oder Landesrecht) und aufgrund einzelner Ausnahmeregelungen entsprechend des § 10 Feiertagsgesetz NRW.

Über die Anträge auf Ausnahmeregelungen entscheidet für den Bereich der Stadt Unna das Ordnungsamt der Kreisverwaltung Unna.

Sofern an Sonn- und Feiertagen Arbeiten ausgeführt werden sollen, bei denen auch Arbeitnehmer beschäftigt werden, besteht eine besondere Zuständigkeit nach den Vorschriften des Arbeitszeitgesetzes. Zuständig für die Anträge auf Zulassung von Sonn- und Feiertagsarbeit nach dem Arbeitszeitgesetz ist die Bezirksregierung Arnsberg.

Arbeitsverbot, Veranstaltungsverbot, Sonntag, https://serviceportal.unna.de:443/suche/-/egov-bis-detail/dienstleistung/75578/show
Allgemeine ordnungsbehördliche Aufgaben
Rathausplatz 1 59423 Unna

Frau

Ina

Schuchtmann

124

02303 103-3223
ordnungsamt@stadt-unna.de
Gewerbeangelegenheiten
Rathausplatz 1 59423 Unna

Frau

Ina

Schuchtmann

124

02303 103-3223
ordnungsamt@stadt-unna.de