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Sondernutzungserlaubnis auf öffentlichen Straßen und Plätzen
Die Benutzung öffentlicher Verkehrsflächen (Straßen, Wege oder Plätze) über den durch die Widmung bestimmten Gebrauch hinaus, erfordert unbeschadet sonstiger Vorschriften eine Sondernutzungserlaubnis. Hierzu zählen:
- Außengastronomie
- Informationsstände (auch zur politischen Werbung) und sonstige Veranstaltungen
- Baugerüste, Zäune und Container
- Spanntransparente
Zuständig für die Erlaubniserteilung ist grundsätzlich der Bereich Sicherheit und Ordnung. Sind evtl. noch weitere Genehmigungen oder Erlaubnisse nach anderen Rechtsvorschriften erforderlich (z. B. nach der Gewerbeordnung, dem Gaststättengesetz, der Bauordnung oder der Straßenverkehrsordnung) ersetzt oder beinhaltet die Sondernutzungserlaubnis diese nicht. Sie müssen diese immer parallel bei der entsprechenden Stelle beantragen. Unerlaubte Sondernutzungen oder Sondernutzungen die nicht der Erlaubnis entsprechen, sind ebenso ordnungswidrig, wie Sondernutzungen für die vorab keine Erlaubnis eingeholt wurde. Eine solche Ordnungswidrigkeit kann mit einem Bußgeld geahndet werden.
Unterlagen
Angaben zur Person des Antragstellenden:
- Name, Anschrift, Telefon für Rückfragen
Angaben über die Sondernutzung:
- Ort der Sondernutzung
- Art der Sondernutzung
- zu beanspruchende Fläche
- Dauer der Sondernutzung
- evtl. Skizze oder Lageplan (zwingend erforderlich bei Straßencafes/Außengastronomien, Veranstaltungen)
Kosten
Für die Erteilung einer Sondernutzungserlaubnis werden Gebühren gem. des Gebührentarifs der Sondernutzungssatzung erhoben. Die Gebührenhöhe richtet sich nach der Art und Dauer der Sondernutzung. In bestimmten Fällen (z. B. bei anerkannter Gemeinnützigkeit) ist eine Gebührenermäßigung möglich.
Dokumente
Zuständige Einrichtung
Allgemeine ordnungsbehördliche Aufgaben
Kreisstadt Unna
Rathausplatz 1
59423 Unna
E-Mail: ordnungsamt@stadt-unna.de
Zuständige Kontaktpersonen
Die Benutzung öffentlicher Verkehrsflächen (Straßen, Wege oder Plätze) über den durch die Widmung bestimmten Gebrauch hinaus, erfordert unbeschadet sonstiger Vorschriften eine Sondernutzungserlaubnis. Hierzu zählen:
- Außengastronomie
- Informationsstände (auch zur politischen Werbung) und sonstige Veranstaltungen
- Baugerüste, Zäune und Container
- Spanntransparente
Zuständig für die Erlaubniserteilung ist grundsätzlich der Bereich Sicherheit und Ordnung. Sind evtl. noch weitere Genehmigungen oder Erlaubnisse nach anderen Rechtsvorschriften erforderlich (z. B. nach der Gewerbeordnung, dem Gaststättengesetz, der Bauordnung oder der Straßenverkehrsordnung) ersetzt oder beinhaltet die Sondernutzungserlaubnis diese nicht. Sie müssen diese immer parallel bei der entsprechenden Stelle beantragen. Unerlaubte Sondernutzungen oder Sondernutzungen die nicht der Erlaubnis entsprechen, sind ebenso ordnungswidrig, wie Sondernutzungen für die vorab keine Erlaubnis eingeholt wurde. Eine solche Ordnungswidrigkeit kann mit einem Bußgeld geahndet werden.
Angaben zur Person des Antragstellenden:
- Name, Anschrift, Telefon für Rückfragen
Angaben über die Sondernutzung:
- Ort der Sondernutzung
- Art der Sondernutzung
- zu beanspruchende Fläche
- Dauer der Sondernutzung
- evtl. Skizze oder Lageplan (zwingend erforderlich bei Straßencafes/Außengastronomien, Veranstaltungen)
Für die Erteilung einer Sondernutzungserlaubnis werden Gebühren gem. des Gebührentarifs der Sondernutzungssatzung erhoben. Die Gebührenhöhe richtet sich nach der Art und Dauer der Sondernutzung. In bestimmten Fällen (z. B. bei anerkannter Gemeinnützigkeit) ist eine Gebührenermäßigung möglich.
Benutzung, Gebrauch, Genehmigung, https://serviceportal.unna.de:443/suche/-/egov-bis-detail/dienstleistung/75577/showFrau
Carmen
Lohkamp
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