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Versteigerungserlaubnis
Wer gewerbsmäßig fremde bewegliche Sachen, fremde Grundstücke oder fremde Rechte versteigern will, bedarf der Erlaubnis des Bereiches Öffentliche Sicherheit und Ordnung. Die Aufnahme der Tätigkeit als Versteigerer ist an einige rechtliche Voraussetzungen geknüpft. Voraussetzungen für die Erteilung einer Versteigerererlaubnis sind die persönliche Zuverlässigkeit und geordnete Vermögensverhältnisse des Antragstellers. Einen Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis können Sie schriftlich oder persönlich bei dem unten aufgeführten Ansprechpartner stellen. Die Versteigererverordnung findet keine Anwendung auf:
- Internetauktionen
- Verkäufe, die nach gesetzlicher Vorschrift durch Kursmakler oder durch die hierzu öffentlich ermächtigten Handelsmakler vorgenommen werden,
- Versteigerungen, die von Behörden oder von Beamten vorgenommen werden,
- Versteigerungen, zu denen als Bieter nur Personen zugelassen werden, die Waren der angebotenen Art für ihren Geschäftsbetrieb ersteigern wollen.
Kosten
Nach dem Gebührengesetz NRW und der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung Tarifstelle 12.9
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Zuständige Einrichtung
Allgemeine ordnungsbehördliche Aufgaben
Kreisstadt Unna
Rathausplatz 1
59423 Unna
E-Mail: ordnungsamt@stadt-unna.de
Zuständige Kontaktpersonen
Wer gewerbsmäßig fremde bewegliche Sachen, fremde Grundstücke oder fremde Rechte versteigern will, bedarf der Erlaubnis des Bereiches Öffentliche Sicherheit und Ordnung. Die Aufnahme der Tätigkeit als Versteigerer ist an einige rechtliche Voraussetzungen geknüpft. Voraussetzungen für die Erteilung einer Versteigerererlaubnis sind die persönliche Zuverlässigkeit und geordnete Vermögensverhältnisse des Antragstellers. Einen Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis können Sie schriftlich oder persönlich bei dem unten aufgeführten Ansprechpartner stellen. Die Versteigererverordnung findet keine Anwendung auf:
- Internetauktionen
- Verkäufe, die nach gesetzlicher Vorschrift durch Kursmakler oder durch die hierzu öffentlich ermächtigten Handelsmakler vorgenommen werden,
- Versteigerungen, die von Behörden oder von Beamten vorgenommen werden,
- Versteigerungen, zu denen als Bieter nur Personen zugelassen werden, die Waren der angebotenen Art für ihren Geschäftsbetrieb ersteigern wollen.
Hier werden Aufgaben wahrgenommen, die der Abwehr von Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung dienen. Der Schutz der Rechtsgüter sowie der Rechtsordnung ist Zielsetzung der Abteilung Öffentliche Sicherheit und Ordnung und wird durch repressive wie präventive Maßnahmen zur Gefahrenabwehr sichergestellt.
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