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Rattenbekämpfung
In der Kreisstadt Unna wird die Bekämpfung von Ratten durch eine klare Aufgabenverteilung zwischen den Stadtbetrieben und dem Ordnungsamt geregelt. Die Stadtbetriebe sind zuständig für öffentliche Kanäle (02303 103-7013). Parallel dazu übernimmt das Ordnungsamt die anlassbezogene Bekämpfung von Ratten auf öffentlichen Flächen. Sollte es dort zu Sichtungen kommen, ist das Ordnungsamt der richtige Ansprechpartner.
Eine Bekämpfung von Ratten erfolgt in der Regel durch die sytematische Belegung durch Köder, dazu wird ausschließlich geschultes Fachpersonal (Schädlingsbekämpfer) eingesetzt.
Das Ordnungsamt weist darauf hin, dass als vorbeugende Maßnahme alle Ansammlungen von Müll und Gerümpel, die das Entstehen von Rattenherden begünstigen, zu vermeiden sind. Die offene Lagerung von Lebensmitteln, Lebensmittelresten, Tierfutter, Fäulnisprodukten und Unrat auf Grundstücken ist zu unterlassen. Zur Vorbeugung gegen Rattenbefall im Garten sollten möglichst geschlossene Komposter verwendet werden.
Zuständige Einrichtung
Allgemeine ordnungsbehördliche Aufgaben
Kreisstadt Unna
Rathausplatz 1
59423 Unna
E-Mail: ordnungsamt@stadt-unna.de