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Meldungen nach dem Infektionsschutzgesetz
Nach dem Infektionsschutzgesetz sind eine ganze Reihe von übertragbaren Krankheiten meldepflichtig. Damit soll eine weitere Ausbreitung der Erkrankung in der Bevölkerung verhindert werden. Auf Veranlassung des Gesundheitsamtes des Kreises Unna spricht die Kreisstadt Unna auch Beschäftigungsverbote aus. Der behandelnde Arzt oder das untersuchende Labor sind verpflichtet, dem Gesundheitsamt den Namen, die Anschrift und die Art der Erkrankung zu nennen. Die Mitarbeitenden nehmen Kontakt zu den Erkrankten auf und klären, ob weitere Maßnahmen erforderlich sind.
Weitere Informationen
Zuständige Einrichtung
Allgemeine ordnungsbehördliche Aufgaben
Kreisstadt Unna
Rathausplatz 1
59423 Unna
E-Mail: ordnungsamt@stadt-unna.de
Zuständige Kontaktpersonen
Nach dem Infektionsschutzgesetz sind eine ganze Reihe von übertragbaren Krankheiten meldepflichtig. Damit soll eine weitere Ausbreitung der Erkrankung in der Bevölkerung verhindert werden. Auf Veranlassung des Gesundheitsamtes des Kreises Unna spricht die Kreisstadt Unna auch Beschäftigungsverbote aus. Der behandelnde Arzt oder das untersuchende Labor sind verpflichtet, dem Gesundheitsamt den Namen, die Anschrift und die Art der Erkrankung zu nennen. Die Mitarbeitenden nehmen Kontakt zu den Erkrankten auf und klären, ob weitere Maßnahmen erforderlich sind.
übertragbar, Krankheit, https://serviceportal.unna.de:443/suche/-/egov-bis-detail/dienstleistung/75497/showHerr
Achim
Dorna
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