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 Dienstaufsichtsbeschwerde

Möchten Sie das persönliche Verhalten bzw. die Art und Weise der Aufgabenwahrnehmung einer Mitarbeiterin*eines Mitarbeiters der Kreisstadt Unna rügen, haben Sie hier die Möglichkeit, eine Dienstaufsichtsbeschwerde einzureichen. Formen und Fristen müssen Sie dabei nicht beachten. Es empfiehlt sich jedoch, sich zeitnah zu beschweren und das vorgeworfene Fehlverhalten genau zu beschreiben.

Über die Dienstaufsichtsbeschwerde entscheidet der*die Bürgermeister*in. Richtet sich die Dienstaufsichtsbeschwerde gegen den*die Bürgermeister*in selbst, ist die Landrätin*der Landrat als Kommunalaufsicht zuständig.

Nach erfolgter Prüfung erhalten Sie eine Antwort. Allerdings haben Sie keinen Anspruch auf eine Begründung der Entscheidung.

Dienstaufsichtsbeschwerden können arbeits-/disziplinarrechtliche und organisatorische Konsequenzen zur Folge haben.

Ein förmliches Rechtsmittel in Form eines Widerspruches oder eines gerichtlichen Verfahrens können Dienstaufsichtsbeschwerden nicht ersetzen. Auch kann damit keine andere Entscheidung in der Sache herbeigeführt werden. Möchten Sie außerhalb eines förmlichen Verfahrens eine andere Sachentscheidung erreichen, können Sie eine Fachaufsichtsbeschwerde einreichen. Hierüber entscheiden die fachlich zuständigen Personen.

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Zuständige Einrichtung

Hauptamt
Kreisstadt Unna
Rathausplatz 1
59423 Unna
E-Mail: hauptamt@stadt-unna.de

Zuständige Kontaktpersonen

Frau Natalie Menne
Tel: 02303 103-1015
E-Mail: natalie.menne@stadt-unna.de