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Dienstaufsichtsbeschwerde

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Beschreibung

Mit einer Dienstaufsichtsbeschwerde können Sie das persönliche Verhalten oder die Art und Weise der Aufgabenwahrnehmung einer*eines Mitarbeitenden der Kreisstadt Unna beanstanden.

Die Dienstaufsichtsbeschwerde kann formlos eingereicht werden. Eine besondere Frist ist nicht vorgeschrieben. Sie sollte jedoch möglichst zeitnah erfolgen und den Sachverhalt so konkret wie möglich beschreiben.

Über die Dienstaufsichtsbeschwerde entscheidet der*die Bürgermeister*in. Nach Prüfung erhalten Sie eine Antwort. Allerdings haben Sie keinen Anspruch auf eine Begründung der Entscheidung. Dienstaufsichtsbeschwerden können arbeits-/disziplinarrechtliche und organisatorische Konsequenzen zur Folge haben.

Eine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen den*die Bürgermeister*in ist in Nordrhein-Westfalen übrigens nicht möglich, weil der*die Bürgermeister*in keine*n Dienstvorgesetzte*n hat. Sie*Er wird gemäß § 65 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen direkt von den Bürgerinnen*Bürgern gewählt.

Auch können Dienstaufsichtsbeschwerden kein förmliches Rechtsmittel in Form eines Widerspruches oder eines gerichtlichen Verfahrens ersetzen. Ebenso kann damit keine andere Entscheidung in der Sache herbeigeführt werden. Möchten Sie außerhalb eines förmlichen Verfahrens eine andere Sachentscheidung erreichen, können Sie eine Fachaufsichtsbeschwerde einreichen. Hierüber entscheiden die fachlich zuständigen Personen.

Hinweis:

Dienstaufsichtsbeschwerden gegen Mitarbeitende des Kreises Unna (z. B. Ausländerbehörde) sind an die Landrätin*den Landrat (buerger@kreis-unna.de) zu richten.

Dienstaufsichtsbeschwerden gegen Mitarbeitende des Jobcenters sind direkt an das Jobcenter zu richten.
Kontaktmöglichkeiten finden Sie hier: Jobcenter Kreis Unna: Lob und Kritik

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen