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 Beflaggung

Wann die Stadt Unna an ihren Gebäuden zu flaggen hat oder flaggen darf, ist durch das Gesetz über das öffentliche Flaggen festgelegt.
Regelmäßige Beflaggungstage wie den 3. Oktober als Tag der Deutschen Einheit und die Beflaggung aus besonderen Anlässen bestimmt das Innenministerium des Landes Nordrhein-Westfalen. Zudem wird an allen Tagen der allgemeinen Wahlen in Nordrhein-Westfalen geflaggt (Europäisches Parlament, Deutscher Bundestag, Landtag Nordrhein-Westfalen, allgemeine Kommunalwahlen).

Weitere Informationen

Ausführlichere Information zu den regelmäßigen Beflaggungstagen können Sie auf der Seite des Innenministeriums NRW abrufen.

Zuständige Einrichtung

Hauptamt
Kreisstadt Unna
Rathausplatz 1
59423 Unna
E-Mail: organisation@stadt-unna.de

Zuständige Kontaktpersonen

Frau Sylvia Kokott
Tel: 02303 103-1016
E-Mail: sylvia.kokott@stadt-unna.de
Beflaggung

Wann die Stadt Unna an ihren Gebäuden zu flaggen hat oder flaggen darf, ist durch das Gesetz über das öffentliche Flaggen festgelegt.
Regelmäßige Beflaggungstage wie den 3. Oktober als Tag der Deutschen Einheit und die Beflaggung aus besonderen Anlässen bestimmt das Innenministerium des Landes Nordrhein-Westfalen. Zudem wird an allen Tagen der allgemeinen Wahlen in Nordrhein-Westfalen geflaggt (Europäisches Parlament, Deutscher Bundestag, Landtag Nordrhein-Westfalen, allgemeine Kommunalwahlen).

Ausführlichere Information zu den regelmäßigen Beflaggungstagen können Sie auf der Seite des Innenministeriums NRW abrufen.

Flagge https://serviceportal.unna.de:443/suche/-/egov-bis-detail/dienstleistung/74756/show
Hauptamt
Rathausplatz 1 59423 Unna

Frau

Sylvia

Kokott

148

02303 103-1016
sylvia.kokott@stadt-unna.de