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Beflaggung
Wann die Stadt Unna an ihren Gebäuden zu flaggen hat oder flaggen darf, ist durch das Gesetz über das öffentliche Flaggen festgelegt.
Regelmäßige Beflaggungstage wie den 3. Oktober als Tag der Deutschen Einheit und die Beflaggung aus besonderen Anlässen bestimmt das Innenministerium des Landes Nordrhein-Westfalen. Zudem wird an allen Tagen der allgemeinen Wahlen in Nordrhein-Westfalen geflaggt (Europäisches Parlament, Deutscher Bundestag, Landtag Nordrhein-Westfalen, allgemeine Kommunalwahlen).
Weitere Informationen
Ausführlichere Information zu den regelmäßigen Beflaggungstagen können Sie auf der Seite des Innenministeriums NRW abrufen.
Zuständige Einrichtung
Organisation
Kreisstadt Unna
Rathausplatz 1
59423 Unna
E-Mail: organisation@stadt-unna.de
Zuständige Kontaktpersonen
Wann die Stadt Unna an ihren Gebäuden zu flaggen hat oder flaggen darf, ist durch das Gesetz über das öffentliche Flaggen festgelegt.
Regelmäßige Beflaggungstage wie den 3. Oktober als Tag der Deutschen Einheit und die Beflaggung aus besonderen Anlässen bestimmt das Innenministerium des Landes Nordrhein-Westfalen. Zudem wird an allen Tagen der allgemeinen Wahlen in Nordrhein-Westfalen geflaggt (Europäisches Parlament, Deutscher Bundestag, Landtag Nordrhein-Westfalen, allgemeine Kommunalwahlen).
Ausführlichere Information zu den regelmäßigen Beflaggungstagen können Sie auf der Seite des Innenministeriums NRW abrufen.
Flagge https://serviceportal.unna.de:443/suche/-/egov-bis-detail/dienstleistung/74756/showFrau
Sylvia
Kokott
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