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 Auskunft aus dem Gewerbezentralregister

Ausgestellt wird die Auskunft, ebenso wie ein Führungszeugnis, vom Bundesamt für Justiz.  Die Übermittlung an den Antragstellenden erfolgt postalisch. Die Eintragungen im Gewerbezentralregister sind in vier Gruppen unterteilt:

  • Verwaltungsentscheidungen (Gewerbeuntersagungen, Rücknahme von Erlaubnissen, Konzessionen etc.) 
  • um ein Unterlaufen derartiger Untersagungs- oder Rücknahmeverfahren zu verhindern Verzichte auf eine Zulassung zu einem Gewerbe oder einer sonstigen wirtschaftlichen Unternehmung während eines Rücknahme- oder Widerrufsverfahrens 
  • Bußgeldentscheidungen wegen, bei oder im Zusammenhang mit der Gewerbeausübung, begangener Ordnungswidrigkeiten sowie 
  • bestimmte strafgerichtliche Verurteilungen wegen, bei oder im Zusammenhang mit der Gewerbeausübung, begangener Straftaten

Es gibt zwei Arten von Gewerbezentralregisterauskünften:

  • Auskunft an den Betroffenen, für private Zwecke (Belegart 1)
  • Auskunft an eine Behörde (Belegart 9). Die genaue Postanschrift der Behörde und Ihr Aktenzeichen/Verwendungszweck ist für die Antragstellung erforderlich, da die Auskunft unmittelbar übersandt wird.

Sollte die Nutzung des Onlineantrages für Sie nicht möglich sein, können Sie hier einen Termin vereinbaren.

Bitte beachten Sie, dass die Auskunft aus dem Gewerbezentralregister grundsätzlich nur persönlich oder mit öffentlich beglaubigter Vollmacht beantragt werden kann.

Voraussetzungen

Als natürliche Person müssen Sie mit Hauptwohnsitz in Unna gemeldet sein, andernfalls müssen Sie die Auskunft bei der Stadtverwaltung Ihrer Heimatgemeinde beantragen.

Als juristische Person müssen Sie Ihren Hauptgeschäftssitz in Unna haben und hier im Gewerberegister und im Handelsregister eingetragen sein.

Unterlagen

Natürliche Personen:

  • Personalausweis / Reisepass

Auskünfte über Firmen:

  • Handelsregister-, Vereinsregister- oder Genossenschaftsregisterauszug des jeweils zuständigen Amtsgerichts
  • Personalausweise der Vetretungsberechtigten (Geschäftsführer)

 

 

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Zuständige Einrichtung

Bürgeramt Mitte
Kreisstadt Unna
Rathausplatz 1
59423 Unna
E-Mail: buergeramt@stadt-unna.de

Zuständige Kontaktpersonen

Frau Kathrin Hanke
Tel: 02303 103-3399
E-Mail: buergeramt@stadt-unna.de
Frau Nicole Buchwald
Tel: 02303 103-3399
E-Mail: buergeramt@stadt-unna.de
Frau Manuela Grabe
Tel: 02303 103-3399
E-Mail: buergeramt@stadt-unna.de
Frau Angela Koch
Tel: 02303 103-3399
E-Mail: buergeramt@stadt-unna.de
Frau Olga Neuenhöfer
Tel: 02303 103-3399
E-Mail: buergeramt@stadt-unna.de
Frau Katja Pohl
Tel: 02303 103-3399
E-Mail: buergeramt@stadt-unna.de
Frau Heike Richter
Tel: 02303 103-3399
E-Mail: buergeramt@stadt-unna.de
Frau Kirsten Scharnhorst
Tel: 02303 103-3399
E-Mail: buergeramt@stadt-unna.de
Auskunft aus dem Gewerbezentralregister

Ausgestellt wird die Auskunft, ebenso wie ein Führungszeugnis, vom Bundesamt für Justiz.  Die Übermittlung an den Antragstellenden erfolgt postalisch. Die Eintragungen im Gewerbezentralregister sind in vier Gruppen unterteilt:

  • Verwaltungsentscheidungen (Gewerbeuntersagungen, Rücknahme von Erlaubnissen, Konzessionen etc.) 
  • um ein Unterlaufen derartiger Untersagungs- oder Rücknahmeverfahren zu verhindern Verzichte auf eine Zulassung zu einem Gewerbe oder einer sonstigen wirtschaftlichen Unternehmung während eines Rücknahme- oder Widerrufsverfahrens 
  • Bußgeldentscheidungen wegen, bei oder im Zusammenhang mit der Gewerbeausübung, begangener Ordnungswidrigkeiten sowie 
  • bestimmte strafgerichtliche Verurteilungen wegen, bei oder im Zusammenhang mit der Gewerbeausübung, begangener Straftaten

Es gibt zwei Arten von Gewerbezentralregisterauskünften:

  • Auskunft an den Betroffenen, für private Zwecke (Belegart 1)
  • Auskunft an eine Behörde (Belegart 9). Die genaue Postanschrift der Behörde und Ihr Aktenzeichen/Verwendungszweck ist für die Antragstellung erforderlich, da die Auskunft unmittelbar übersandt wird.

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Bitte beachten Sie, dass die Auskunft aus dem Gewerbezentralregister grundsätzlich nur persönlich oder mit öffentlich beglaubigter Vollmacht beantragt werden kann.

Natürliche Personen:

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  • Handelsregister-, Vereinsregister- oder Genossenschaftsregisterauszug des jeweils zuständigen Amtsgerichts
  • Personalausweise der Vetretungsberechtigten (Geschäftsführer)

 

 

Führungszeugnis, https://serviceportal.unna.de:443/suche/-/egov-bis-detail/dienstleistung/74754/show
Bürgeramt Mitte
Rathausplatz 1 59423 Unna
Telefon 02303 103-3399
Fax 02303 103-3398

Frau

Kathrin

Hanke

011

02303 103-3399
buergeramt@stadt-unna.de

Frau

Nicole

Buchwald

011

02303 103-3399
buergeramt@stadt-unna.de

Frau

Manuela

Grabe

EG

02303 103-3399
buergeramt@stadt-unna.de

Frau

Angela

Koch

011

02303 103-3399
buergeramt@stadt-unna.de

Frau

Olga

Neuenhöfer

011

02303 103-3399
buergeramt@stadt-unna.de

Frau

Katja

Pohl

011

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buergeramt@stadt-unna.de

Frau

Heike

Richter

011

02303 103-3399
buergeramt@stadt-unna.de

Frau

Kirsten

Scharnhorst

011

02303 103-3399
buergeramt@stadt-unna.de