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Auskunft aus dem Gewerbezentralregister
Wenn Sie in Unna gemeldet sind, können Sie im Bürgerservice den Antrag auf eine Gewerbezentralregisterauskunft stellen. Ausgestellt wird die Auskunft, ebenso wie ein Führungszeugnis, vom Bundesamt für Justiz. Die Übermittlung an den Antragstellenden erfolgt postalisch. Die Eintragungen im Gewerbezentralregister sind in vier Gruppen unterteilt:
- Verwaltungsentscheidungen (Gewerbeuntersagungen, Rücknahme von Erlaubnissen, Konzessionen etc.)
- um ein Unterlaufen derartiger Untersagungs- oder Rücknahmeverfahren zu verhindern Verzichte auf eine Zulassung zu einem Gewerbe oder einer sonstigen wirtschaftlichen Unternehmung während eines Rücknahme- oder Widerrufsverfahrens
- Bußgeldentscheidungen wegen, bei oder im Zusammenhang mit der Gewerbeausübung, begangener Ordnungswidrigkeiten sowie
- bestimmte strafgerichtliche Verurteilungen wegen, bei oder im Zusammenhang mit der Gewerbeausübung, begangener Straftaten
Es gibt zwei Arten von Gewerbezentralregisterauskünften:
- Auskunft an den Betroffenen, für private Zwecke (Belegart 1)
- Auskunft an eine Behörde (Belegart 9). Die genaue Postanschrift der Behörde und Ihr Aktenzeichen/Verwendungszweck ist für die Antragstellung erforderlich, da die Auskunft unmittelbar übersandt wird.
Sollte die Nutzung des Onlineantrages für Sie nicht möglich sein, können Sie hier einen Termin vereinbaren.
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Onlinedienstleistung
Zuständige Einrichtung
Gewerbeangelegenheiten
Kreisstadt Unna
Rathausplatz 1
59423 Unna
E-Mail: ordnungsamt@stadt-unna.de
Zuständige Kontaktpersonen
Wenn Sie in Unna gemeldet sind, können Sie im Bürgerservice den Antrag auf eine Gewerbezentralregisterauskunft stellen. Ausgestellt wird die Auskunft, ebenso wie ein Führungszeugnis, vom Bundesamt für Justiz. Die Übermittlung an den Antragstellenden erfolgt postalisch. Die Eintragungen im Gewerbezentralregister sind in vier Gruppen unterteilt:
- Verwaltungsentscheidungen (Gewerbeuntersagungen, Rücknahme von Erlaubnissen, Konzessionen etc.)
- um ein Unterlaufen derartiger Untersagungs- oder Rücknahmeverfahren zu verhindern Verzichte auf eine Zulassung zu einem Gewerbe oder einer sonstigen wirtschaftlichen Unternehmung während eines Rücknahme- oder Widerrufsverfahrens
- Bußgeldentscheidungen wegen, bei oder im Zusammenhang mit der Gewerbeausübung, begangener Ordnungswidrigkeiten sowie
- bestimmte strafgerichtliche Verurteilungen wegen, bei oder im Zusammenhang mit der Gewerbeausübung, begangener Straftaten
Es gibt zwei Arten von Gewerbezentralregisterauskünften:
- Auskunft an den Betroffenen, für private Zwecke (Belegart 1)
- Auskunft an eine Behörde (Belegart 9). Die genaue Postanschrift der Behörde und Ihr Aktenzeichen/Verwendungszweck ist für die Antragstellung erforderlich, da die Auskunft unmittelbar übersandt wird.
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Führungszeugnis, https://serviceportal.unna.de:443/suche/-/egov-bis-detail/dienstleistung/74754/showFrau
Beatrice
Arndt
011
Frau
Nicole
Buchwald
011
Frau
Sabine
Di Benedetto
011
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Zoppeck
011