BIS: Templatebasierte Anzeige (alt)

 

 Auskunft aus dem Gewerbezentralregister

Ausgestellt wird die Auskunft, ebenso wie ein Führungszeugnis, vom Bundesamt für Justiz.  Die Übermittlung an den Antragstellenden erfolgt postalisch. Die Eintragungen im Gewerbezentralregister sind in vier Gruppen unterteilt:

  • Verwaltungsentscheidungen (Gewerbeuntersagungen, Rücknahme von Erlaubnissen, Konzessionen etc.) 
  • um ein Unterlaufen derartiger Untersagungs- oder Rücknahmeverfahren zu verhindern Verzichte auf eine Zulassung zu einem Gewerbe oder einer sonstigen wirtschaftlichen Unternehmung während eines Rücknahme- oder Widerrufsverfahrens 
  • Bußgeldentscheidungen wegen, bei oder im Zusammenhang mit der Gewerbeausübung, begangener Ordnungswidrigkeiten sowie 
  • bestimmte strafgerichtliche Verurteilungen wegen, bei oder im Zusammenhang mit der Gewerbeausübung, begangener Straftaten

Es gibt zwei Arten von Gewerbezentralregisterauskünften:

  • Auskunft an den Betroffenen, für private Zwecke (Belegart 1)
  • Auskunft an eine Behörde (Belegart 9). Die genaue Postanschrift der Behörde und Ihr Aktenzeichen/Verwendungszweck ist für die Antragstellung erforderlich, da die Auskunft unmittelbar übersandt wird.

Sollte die Nutzung des Onlineantrages für Sie nicht möglich sein, können Sie hier einen Termin vereinbaren.

Bitte beachten Sie, dass die Auskunft aus dem Gewerbezentralregister grundsätzlich nur persönlich oder mit öffentlich beglaubigter Vollmacht beantragt werden kann.

Voraussetzungen

Als natürliche Person müssen Sie mit Hauptwohnsitz in Unna gemeldet sein, andernfalls müssen Sie die Auskunft bei der Stadtverwaltung Ihrer Heimatgemeinde beantragen.

Als juristische Person müssen Sie Ihren Hauptgeschäftssitz in Unna haben und hier im Gewerberegister und im Handelsregister eingetragen sein.

Unterlagen

Natürliche Personen:

  • Personalausweis / Reisepass

Auskünfte über Firmen:

  • Handelsregister-, Vereinsregister- oder Genossenschaftsregisterauszug des jeweils zuständigen Amtsgerichts
  • Personalausweise der Vetretungsberechtigten (Geschäftsführer)

 

 

Dienstleistung jetzt online nutzen!

Sprung zur Icon Legende.

Icon Legende

  • - Anmeldung oder höhere Vertrauensstufe erforderlich

  • - Kostenpflichtig

Sprung zur den Onlinedienstleistungen

Onlinedienstleistung

Sprung zur Icon Legende.

Icon Legende

  • - Anmeldung oder höhere Vertrauensstufe erforderlich

  • - Kostenpflichtig

Sprung zur den Onlinedienstleistungen

Zuständige Einrichtung

Bürgerservice Mitte
Kreisstadt Unna
Rathausplatz 1
59423 Unna
E-Mail: buergerservice@stadt-unna.de

Zuständige Kontaktpersonen

Frau Nicole Buchwald
Tel: 02303 103-325
E-Mail: buergerservice@stadt-unna.de
Frau Sabine Di Benedetto
Tel: 02303 103-335
Frau Manuela Grabe
Tel: 02303 103-325
E-Mail: buergerservice@stadt-unna.de
Frau Angela Koch
Tel: 02303 103-329
E-Mail: buergerservice@stadt-unna.de
Herr Sven Kothenschulte
Tel: 02303 103-329
E-Mail: buergerservice@stadt-unna.de
Frau Katja Pohl
Tel: 02303 103-329
E-Mail: buergerservice@stadt-unna.de
Frau Heike Richter
Tel: 02303 103-329
E-Mail: buergerservice@stadt-unna.de
Frau Kirsten Scharnhorst
Tel: 02303 103-329
E-Mail: buergerservice@stadt-unna.de
Frau Edith Zeidler
Tel: 02303 103-325
E-Mail: buergerservice@stadt-unna.de
Herr Detlef Zoppeck
Tel: 02303 103-432
E-Mail: buergerservice@stadt-unna.de
Auskunft aus dem Gewerbezentralregister

Ausgestellt wird die Auskunft, ebenso wie ein Führungszeugnis, vom Bundesamt für Justiz.  Die Übermittlung an den Antragstellenden erfolgt postalisch. Die Eintragungen im Gewerbezentralregister sind in vier Gruppen unterteilt:

  • Verwaltungsentscheidungen (Gewerbeuntersagungen, Rücknahme von Erlaubnissen, Konzessionen etc.) 
  • um ein Unterlaufen derartiger Untersagungs- oder Rücknahmeverfahren zu verhindern Verzichte auf eine Zulassung zu einem Gewerbe oder einer sonstigen wirtschaftlichen Unternehmung während eines Rücknahme- oder Widerrufsverfahrens 
  • Bußgeldentscheidungen wegen, bei oder im Zusammenhang mit der Gewerbeausübung, begangener Ordnungswidrigkeiten sowie 
  • bestimmte strafgerichtliche Verurteilungen wegen, bei oder im Zusammenhang mit der Gewerbeausübung, begangener Straftaten

Es gibt zwei Arten von Gewerbezentralregisterauskünften:

  • Auskunft an den Betroffenen, für private Zwecke (Belegart 1)
  • Auskunft an eine Behörde (Belegart 9). Die genaue Postanschrift der Behörde und Ihr Aktenzeichen/Verwendungszweck ist für die Antragstellung erforderlich, da die Auskunft unmittelbar übersandt wird.

Sollte die Nutzung des Onlineantrages für Sie nicht möglich sein, können Sie hier einen Termin vereinbaren.

Bitte beachten Sie, dass die Auskunft aus dem Gewerbezentralregister grundsätzlich nur persönlich oder mit öffentlich beglaubigter Vollmacht beantragt werden kann.

Natürliche Personen:

  • Personalausweis / Reisepass

Auskünfte über Firmen:

  • Handelsregister-, Vereinsregister- oder Genossenschaftsregisterauszug des jeweils zuständigen Amtsgerichts
  • Personalausweise der Vetretungsberechtigten (Geschäftsführer)

 

 

Führungszeugnis, https://serviceportal.unna.de:443/suche/-/egov-bis-detail/dienstleistung/74754/show
Bürgerservice Mitte
Rathausplatz 1 59423 Unna

Frau

Nicole

Buchwald

011

02303 103-325
buergerservice@stadt-unna.de

Frau

Sabine

Di Benedetto

011

02303 103-335

Frau

Manuela

Grabe

EG

02303 103-325
buergerservice@stadt-unna.de

Frau

Angela

Koch

011

02303 103-329
buergerservice@stadt-unna.de

Herr

Sven

Kothenschulte

011

02303 103-329
buergerservice@stadt-unna.de

Frau

Katja

Pohl

011

02303 103-329
buergerservice@stadt-unna.de

Frau

Heike

Richter

011

02303 103-329
buergerservice@stadt-unna.de

Frau

Kirsten

Scharnhorst

011

02303 103-329
buergerservice@stadt-unna.de

Frau

Edith

Zeidler

EG

02303 103-325
buergerservice@stadt-unna.de

Herr

Detlef

Zoppeck

011

02303 103-432
buergerservice@stadt-unna.de