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Führungszeugnis
Ein Führungszeugnis kann beantragen, wer das 14. Lebensjahr vollendet hat. Bis zum 18. Geburtstag kann auch der/die gesetzliche Vertreter*in die Ausstellung eines Führungszeugnisses beantragen. Der Antrag kann entweder direkt beim Bundesamt für Justiz oder persönlich im Bürgerservice erfolgen. Es ist nicht möglich jemanden für die Antragsstellung zu bevollmächtigen. Das Führungszeugnis wird vom Bundesamt für Justiz - Bundeszentralregister - in Bonn ausgestellt und postalisch zugestellt. Es gibt zwei Arten von Führungszeugnissen:
- Belegart N = Führungszeugnis für private Zwecke (z.B. Arbeitgeber). Das Zeugnis wird nach Hause gesandt.
- Belegart O = Führungszeugnis für eine deutsche Behörde (z.B. für Gewerbekonzessionen). Das Zeugnis wird direkt zur Behörde gesandt.
Unterlagen
- Pass/Ausweis
- ggf. Nachweis über die Notwendigkeit eines erweiterten Führungszeugnisses
- ggf. Anschrift des Empfängers
Hinweise und Besonderheiten
Warnhinweis: Online-Antrag Führungszeugnis – ausschließlich beim Bundesamt für Justiz
Aus aktuellem Anlass weist das Bundesamts für Justiz (BfJ) darauf hin, dass ein Online-Antrag auf ein Führungszeugnis ausschließlich über das amtliche Online-Portal des BfJ gestellt werden kann. Dieses ist unter www.fuehrungszeugnis.bund.de oder den auf dieser Seite hinterlegten Link erreichbar. Anderslautende Internetadressen, bei denen – dem Anschein nach – Führungszeugnisse beantragt werden können, stehen in keinem Zusammenhang mit dem BfJ. So haben Bürgerinnen und Bürger bei verschiedenen Anbietern im Internet für 13 Euro einen vermeintlichen Antrag auf ein Führungszeugnis gestellt. Das gewünschte Führungszeugnis haben sie aber nie erhalten. Erst bei genauerem Lesen der betreffenden Internetseite wird deutlich, dass lediglich eine Anleitung für einen Online-Antrag auf ein Führungszeugnis erworben wird. Dort vermeintlich gestellte Anträge und Zahlungen erreichen das BfJ nicht.
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Zuständige Einrichtung
Bürgeramt Mitte
Kreisstadt Unna
Rathausplatz 1
59423 Unna
E-Mail: buergeramt@stadt-unna.de
Zuständige Kontaktpersonen
Ein Führungszeugnis kann beantragen, wer das 14. Lebensjahr vollendet hat. Bis zum 18. Geburtstag kann auch der/die gesetzliche Vertreter*in die Ausstellung eines Führungszeugnisses beantragen. Der Antrag kann entweder direkt beim Bundesamt für Justiz oder persönlich im Bürgerservice erfolgen. Es ist nicht möglich jemanden für die Antragsstellung zu bevollmächtigen. Das Führungszeugnis wird vom Bundesamt für Justiz - Bundeszentralregister - in Bonn ausgestellt und postalisch zugestellt. Es gibt zwei Arten von Führungszeugnissen:
- Belegart N = Führungszeugnis für private Zwecke (z.B. Arbeitgeber). Das Zeugnis wird nach Hause gesandt.
- Belegart O = Führungszeugnis für eine deutsche Behörde (z.B. für Gewerbekonzessionen). Das Zeugnis wird direkt zur Behörde gesandt.
- Pass/Ausweis
- ggf. Nachweis über die Notwendigkeit eines erweiterten Führungszeugnisses
- ggf. Anschrift des Empfängers
Warnhinweis: Online-Antrag Führungszeugnis – ausschließlich beim Bundesamt für Justiz
Aus aktuellem Anlass weist das Bundesamts für Justiz (BfJ) darauf hin, dass ein Online-Antrag auf ein Führungszeugnis ausschließlich über das amtliche Online-Portal des BfJ gestellt werden kann. Dieses ist unter www.fuehrungszeugnis.bund.de oder den auf dieser Seite hinterlegten Link erreichbar. Anderslautende Internetadressen, bei denen – dem Anschein nach – Führungszeugnisse beantragt werden können, stehen in keinem Zusammenhang mit dem BfJ. So haben Bürgerinnen und Bürger bei verschiedenen Anbietern im Internet für 13 Euro einen vermeintlichen Antrag auf ein Führungszeugnis gestellt. Das gewünschte Führungszeugnis haben sie aber nie erhalten. Erst bei genauerem Lesen der betreffenden Internetseite wird deutlich, dass lediglich eine Anleitung für einen Online-Antrag auf ein Führungszeugnis erworben wird. Dort vermeintlich gestellte Anträge und Zahlungen erreichen das BfJ nicht.
https://serviceportal.unna.de/suche/-/egov-bis-detail/dienstleistung/74753/show