BIS: Templatebasierte Anzeige (alt)

 Führungszeugnis

Ein Führungszeugnis kann beantragen, wer das 14. Lebensjahr vollendet hat. Bis zum 18. Geburtstag kann auch der/die gesetzliche Vertreter*in die Ausstellung eines Führungszeugnisses beantragen. Der Antrag kann entweder direkt beim Bundesamt für Justiz oder persönlich im Bürgerservice erfolgen. Es ist nicht möglich jemanden für die Antragsstellung zu bevollmächtigen. Das Führungszeugnis wird vom Bundesamt für Justiz - Bundeszentralregister - in Bonn ausgestellt und postalisch zugestellt. Es gibt zwei Arten von Führungszeugnissen:

  • Belegart N = Führungszeugnis für private Zwecke (z.B. Arbeitgeber). Das Zeugnis wird nach Hause gesandt.
  • Belegart O = Führungszeugnis für eine deutsche Behörde (z.B. für Gewerbekonzessionen). Das Zeugnis wird direkt zur Behörde gesandt. 

Unterlagen

  • Pass/Ausweis
  • ggf. Nachweis über die Notwendigkeit eines erweiterten Führungszeugnisses
  • ggf. Anschrift des Empfängers

Hinweise und Besonderheiten

Warnhinweis: Online-Antrag Führungszeugnis – ausschließlich beim Bundesamt für Justiz

Aus aktuellem Anlass weist das Bundesamts für Justiz (BfJ) darauf hin, dass ein Online-Antrag auf ein Führungszeugnis ausschließlich über das amtliche Online-Portal des BfJ gestellt werden kann. Dieses ist unter www.fuehrungszeugnis.bund.de oder den auf dieser Seite hinterlegten Link erreichbar. Anderslautende Internetadressen, bei denen – dem Anschein nach – Führungszeugnisse beantragt werden können, stehen in keinem Zusammenhang mit dem BfJ. So haben Bürgerinnen und Bürger bei verschiedenen Anbietern im Internet für 13 Euro einen vermeintlichen Antrag auf ein Führungszeugnis gestellt. Das gewünschte Führungszeugnis haben sie aber nie erhalten. Erst bei genauerem Lesen der betreffenden Internetseite wird deutlich, dass lediglich eine Anleitung für einen Online-Antrag auf ein Führungszeugnis erworben wird. Dort vermeintlich gestellte Anträge und Zahlungen erreichen das BfJ nicht.

Dienstleistung jetzt online nutzen!

Sprung zur Icon Legende.

Icon Legende

  • - Anmeldung oder höhere Vertrauensstufe erforderlich

  • - Kostenpflichtig

Sprung zur den Onlinedienstleistungen

Onlinedienstleistung

Sprung zur Icon Legende.

Icon Legende

  • - Anmeldung oder höhere Vertrauensstufe erforderlich

  • - Kostenpflichtig

Sprung zur den Onlinedienstleistungen

Zuständige Einrichtung

Bürgeramt Mitte
Kreisstadt Unna
Rathausplatz 1
59423 Unna
E-Mail: buergeramt@stadt-unna.de

Zuständige Kontaktpersonen

Frau Kathrin Hanke
Tel: 02303 103-3399
E-Mail: buergeramt@stadt-unna.de
Frau Mona Brüggemann
Tel: 02303 103-3399
E-Mail: buergeramt@stadt-unna.de
Frau Nicole Buchwald
Tel: 02303 103-3399
E-Mail: buergeramt@stadt-unna.de
Frau Manuela Grabe
Tel: 02303 103-3399
E-Mail: buergeramt@stadt-unna.de
Frau Melanie Grams
Tel: 02303 103-3399
E-Mail: buergeramt@stadt-unna.de
Frau Angela Koch
Tel: 02303 103-3399
E-Mail: buergeramt@stadt-unna.de
Frau Olga Neuenhöfer
Tel: 02303 103-3399
E-Mail: buergeramt@stadt-unna.de
Frau Katja Pohl
Tel: 02303 103-3399
E-Mail: buergeramt@stadt-unna.de
Frau Heike Richter
Tel: 02303 103-3399
E-Mail: buergeramt@stadt-unna.de
Frau Kirsten Scharnhorst
Tel: 02303 103-3399
E-Mail: buergeramt@stadt-unna.de
Führungszeugnis

Ein Führungszeugnis kann beantragen, wer das 14. Lebensjahr vollendet hat. Bis zum 18. Geburtstag kann auch der/die gesetzliche Vertreter*in die Ausstellung eines Führungszeugnisses beantragen. Der Antrag kann entweder direkt beim Bundesamt für Justiz oder persönlich im Bürgerservice erfolgen. Es ist nicht möglich jemanden für die Antragsstellung zu bevollmächtigen. Das Führungszeugnis wird vom Bundesamt für Justiz - Bundeszentralregister - in Bonn ausgestellt und postalisch zugestellt. Es gibt zwei Arten von Führungszeugnissen:

  • Belegart N = Führungszeugnis für private Zwecke (z.B. Arbeitgeber). Das Zeugnis wird nach Hause gesandt.
  • Belegart O = Führungszeugnis für eine deutsche Behörde (z.B. für Gewerbekonzessionen). Das Zeugnis wird direkt zur Behörde gesandt. 
  • Pass/Ausweis
  • ggf. Nachweis über die Notwendigkeit eines erweiterten Führungszeugnisses
  • ggf. Anschrift des Empfängers
https://serviceportal.unna.de:443/suche/-/egov-bis-detail/dienstleistung/74753/show
Bürgeramt Mitte
Rathausplatz 1 59423 Unna
Telefon 02303 103-3399
Fax 02303 103-3398

Frau

Kathrin

Hanke

011

02303 103-3399
buergeramt@stadt-unna.de

Frau

Mona

Brüggemann

011

02303 103-3399
buergeramt@stadt-unna.de

Frau

Nicole

Buchwald

011

02303 103-3399
buergeramt@stadt-unna.de

Frau

Manuela

Grabe

EG

02303 103-3399
buergeramt@stadt-unna.de

Frau

Melanie

Grams

011

02303 103-3399
buergeramt@stadt-unna.de

Frau

Angela

Koch

011

02303 103-3399
buergeramt@stadt-unna.de

Frau

Olga

Neuenhöfer

011

02303 103-3399
buergeramt@stadt-unna.de

Frau

Katja

Pohl

011

02303 103-3399
buergeramt@stadt-unna.de

Frau

Heike

Richter

011

02303 103-3399
buergeramt@stadt-unna.de

Frau

Kirsten

Scharnhorst

011

02303 103-3399
buergeramt@stadt-unna.de