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 Personalausweis

Deutsche, die das 16. Lebensjahr vollendet haben und der Meldepflicht unterliegen, müssen einen gültigen Personalausweis besitzen, es sei denn, sie haben einen gültigen Reisepass. Ein Personalausweis muss persönlich durch den Betroffenen oder dessen gesetzlichen Vertreter*in beantragt werden. Sie können sich nicht vertreten lassen. Minderjährige müssen bei der Antragsstellung anwesend sein. Der Personalausweis beinhaltet die Online-Ausweisfunktion, auch eID-Funktion (eID = electronic Identitiy) genannt. Damit können Sie sich im Internet und an Automaten sicher und eindeutig anmelden und Ihre Identität belegen. Im Chip des Personalausweises sind ein Foto und Fingerabdrücke (verpflichtend) gespeichert. Die Kombination von Foto und Fingerabdruck macht es Unberechtigten sehr viel schwerer, das Dokument z.B. bei Verlust zu missbrauchen. Der Verlust eines Personalausweises muss persönlich im Bürgerservice angezeigt werden. Sollte bei Ihrem Personalausweis die Online-Ausweisfunktion (eID) eingeschaltet sein, müssen Sie diese unverzüglich sperren lassen. Kontaktieren Sie dazu die bundeseinheitliche Sperrhotline unter der Rufnummer 116 116. Die Sperrhotline ist sieben Tage die Woche, rund um die Uhr erreichbar. Halten Sie Ihr Sperrkennwort bereit, das Ihnen mit dem PIN-Brief mitgeteilt wurde. Die Online-Ausweisfunktion wird von dort umgehend gesperrt.

Zur Beantragung oder Abholung eines Personalausweises können Sie hier einen Termin online vereinbaren.

 

Unterlagen

  • bisheriger Personalausweis/Reisepass/Kinderreisepass
  • ein aktuelles biometrisches Lichtbild, Größe 45 x 35 mm, Hochformat ohne Rand 
  • bei Beantragung vor dem 16. Lebensjahr: Einverständniserklärung aller Sorgeberechtigten inkl. Ausweisdokumente der Sorgeberechtigten
  • ggf. Nachweis über das alleinige Sorgerecht
  • ggf. Geburtsurkunde 
  • ggf. Bescheinigung über die Anmeldung zur Eheschließung aus der die Namensführung nach der Eheschließung hervorgeht (Beantragung ist 8 Wochen vor der Eheschließung möglich)

Kosten

  • 22,80 Euro bis zum 24. Lebensjahr
  • 37,00 Euro ab dem 24. Lebensjahr

Bearbeitungsdauer

Die Produktion des Personalausweises dauert ca. 3-4 Wochen.

Verwandte Dienstleistungen

Zuständige Einrichtung

Bürgeramt Mitte
Kreisstadt Unna
Rathausplatz 1
59423 Unna
E-Mail: buergeramt@stadt-unna.de

Zuständige Kontaktpersonen

Frau Kathrin Hanke
Tel: 02303 103-3399
E-Mail: buergeramt@stadt-unna.de
Frau Mona Brüggemann
Tel: 02303 103-3399
E-Mail: buergeramt@stadt-unna.de
Frau Nicole Buchwald
Tel: 02303 103-3399
E-Mail: buergeramt@stadt-unna.de
Frau Manuela Grabe
Tel: 02303 103-3399
E-Mail: buergeramt@stadt-unna.de
Frau Angela Koch
Tel: 02303 103-3399
E-Mail: buergeramt@stadt-unna.de
Frau Olga Neuenhöfer
Tel: 02303 103-3399
E-Mail: buergeramt@stadt-unna.de
Frau Katja Pohl
Tel: 02303 103-3399
E-Mail: buergeramt@stadt-unna.de
Frau Heike Richter
Tel: 02303 103-3399
E-Mail: buergeramt@stadt-unna.de
Frau Kirsten Scharnhorst
Tel: 02303 103-3399
E-Mail: buergeramt@stadt-unna.de
Frau Edith Zeidler
Tel: 02303 103-325
E-Mail: buergerservice@stadt-unna.de