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Wappennutzung
Das Wappen der Stadt Unna ist ein geschütztes Hoheitszeichen.
Möchten Sie das Wappen verwenden, benötigen Sie eine Genehmigung. Bei einer kommerziellen Nutzung entscheidet darüber der Haupt- und Finanzausschuss, ansonsten das Hauptamt.
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Zuständige Einrichtung
Hauptamt
Kreisstadt Unna
Rathausplatz 1
59423 Unna
E-Mail: hauptamt@stadt-unna.de
Zuständige Kontaktpersonen
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Das Hauptamt stellt interne Serviceleistungen zur Sicherstellung eines reibungslosen Verwaltungsbetriebes zur Verfügung und berät die Verwaltungsführung in allen Gestaltungsfeldern des Organisationsmanagements: Strategien, Strukturen, Prozesse und Ressourcen. Zu aktuellen Herausforderungen zählt insbesondere die Digitalisierung. Rahmenbedingungen setzen u. a. das Onlinezugangsgesetz und das E-Government-Gesetz Nordrhein-Westfalen.
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