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Bewohnerparkvignetten
Wichtiger Hinweis: Aufgrund einer technischen Umstellung können Bewohnerparkausweise ab dem 24.02.2023 vorerst nicht mehr online beantragt werden. Wir bitten um Ihr Verständnis.
Einen Bewohnerparkausweis / Anwohnerparkausweis können Personen, die mit Hauptwohnsitz innerhalb des Verkehrsringes oder in den mit Sonderzeichen gekennzeichneten Zonen gemeldet sind und ein Fahrzeug angemeldet haben, beantragen. Für Anwohner, deren Auto nicht auf sie persönlich zugelassen ist, ist eine Bescheinigung des KFZ-Halters nötig, die belegt, dass der Anwohner Hauptnutzer des Fahrzeuges ist. Pro Anwohner kann nur ein Bewohnerparkausweis ausgestellt werden! Der Bewohnerparkausweis ermöglicht eine kostenlose und zeitlich unbegrenzte Benutzung der öffentlichen Parkplätze, die gebührenpflichtig sind oder wo die Benutzung einer Parkscheibe angeordnet ist. Er garantiert jedoch keinen Parkplatz. Der Bewohnerparkausweis ist ein Jahr gültig.
Zur Beantragung eines Bewohnerparkausweises können Sie hier einen Termin online vereinbaren.
Unterlagen
- Personalausweis/Pass
- KFZ-Schein
- ggf. Nutzungsnachweis (für Anwohner, deren Fahrzeug nicht auf sie persönlich zugelassen ist)
Kosten
120 Euro
Dokumente
Zuständige Einrichtung
Bürgeramt Mitte
Kreisstadt Unna
Rathausplatz 1
59423 Unna
E-Mail: buergeramt@stadt-unna.de
Zuständige Kontaktpersonen
Wichtiger Hinweis: Aufgrund einer technischen Umstellung können Bewohnerparkausweise ab dem 24.02.2023 vorerst nicht mehr online beantragt werden. Wir bitten um Ihr Verständnis.
Einen Bewohnerparkausweis / Anwohnerparkausweis können Personen, die mit Hauptwohnsitz innerhalb des Verkehrsringes oder in den mit Sonderzeichen gekennzeichneten Zonen gemeldet sind und ein Fahrzeug angemeldet haben, beantragen. Für Anwohner, deren Auto nicht auf sie persönlich zugelassen ist, ist eine Bescheinigung des KFZ-Halters nötig, die belegt, dass der Anwohner Hauptnutzer des Fahrzeuges ist. Pro Anwohner kann nur ein Bewohnerparkausweis ausgestellt werden! Der Bewohnerparkausweis ermöglicht eine kostenlose und zeitlich unbegrenzte Benutzung der öffentlichen Parkplätze, die gebührenpflichtig sind oder wo die Benutzung einer Parkscheibe angeordnet ist. Er garantiert jedoch keinen Parkplatz. Der Bewohnerparkausweis ist ein Jahr gültig.
Zur Beantragung eines Bewohnerparkausweises können Sie hier einen Termin online vereinbaren.
- Personalausweis/Pass
- KFZ-Schein
- ggf. Nutzungsnachweis (für Anwohner, deren Fahrzeug nicht auf sie persönlich zugelassen ist)