BIS: Templatebasierte Anzeige (alt)
Wild- und Jagdschäden
Die zuständige Behörde für die Anmeldung von Wild- und Jagdschäden ist, nach § 34 Landesjagdgesetz Nordrhein-Westfalen (LJG-NRW), die Gemeinde, in deren Gebiet das Grundstück liegt, auf dem der Schaden entstanden ist.
Bei der Anmeldung von Schäden sind die Fristen nach § 34 Bundesjagdgesetz (BJagdG) zu beachten. Dort heißt es, dass der Anspruch auf Ersatz von Wild- oder Jagdschäden erlischt, wenn die berechtigte Person den Schadenfall nicht binnen einer Woche, nachdem sie von dem Schaden Kenntnis erhalten hat (oder bei Beobachtung gehöriger Sorgfalt erhalten hätte), bei der zuständigen Behörde anmeldet. Bei Schäden an forstwirtschaftlich genutzten Grundstücken genügt eine Anmeldung jeweils bis zum 1. Mai oder 1. Oktober, des jeweiligen Jahres.
Den entsprechenden Antrag können Sie gerne online beim Bereich Umwelt einreichen.
Dienstleistung jetzt online nutzen!
Sprung zur Icon Legende.Icon Legende
- Anmeldung oder höhere Vertrauensstufe erforderlich
- Kostenpflichtig
Onlinedienstleistung
Icon Legende
- Anmeldung oder höhere Vertrauensstufe erforderlich
- Kostenpflichtig
Zuständige Einrichtung
Umweltamt
Kreisstadt Unna
Klosterstr. 12
59423 Unna
E-Mail: umwelt@stadt-unna.de
Zuständige Kontaktpersonen
Die zuständige Behörde für die Anmeldung von Wild- und Jagdschäden ist, nach § 34 Landesjagdgesetz Nordrhein-Westfalen (LJG-NRW), die Gemeinde, in deren Gebiet das Grundstück liegt, auf dem der Schaden entstanden ist.
Bei der Anmeldung von Schäden sind die Fristen nach § 34 Bundesjagdgesetz (BJagdG) zu beachten. Dort heißt es, dass der Anspruch auf Ersatz von Wild- oder Jagdschäden erlischt, wenn die berechtigte Person den Schadenfall nicht binnen einer Woche, nachdem sie von dem Schaden Kenntnis erhalten hat (oder bei Beobachtung gehöriger Sorgfalt erhalten hätte), bei der zuständigen Behörde anmeldet. Bei Schäden an forstwirtschaftlich genutzten Grundstücken genügt eine Anmeldung jeweils bis zum 1. Mai oder 1. Oktober, des jeweiligen Jahres.
Den entsprechenden Antrag können Sie gerne online beim Bereich Umwelt einreichen.
https://serviceportal.unna.de/suche/-/egov-bis-detail/dienstleistung/603104/showDas Umweltamt setzt sich im Wesentlichen für die Erhaltung und ökologische Weiterentwicklung von Natur und Landschaft im Sinne von Nachhaltigkeit ein. Die Tätigkeiten umfassen Planungen, Maßnahmen und Projekte im vielfältigen Aufgabenbereich Umweltschutz, Öffentlichkeitsarbeit und lokale Agenda 21.
Umweltschutz ist die Gesamtheit der Maßnahmen um die Lebensgrundlagen Luft, Boden und Wasser zu schützen. Dazu gehört auch das Leben von Mensch und Tier vor nachteiligen Veränderungen zu bewahren. In diesem Zusammenhang erfolgt auch die Kooperation mit dem Ausschuss für Umweltangelegenheiten.