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Neue PIN für den Online-Ausweis
Für viele digitale Verwaltungsleistungen und geschäftliche Angelegenheiten im Internet wird ein digitaler Identitätsnachweis benötigt. Dafür gibt es den deutschen Online-Ausweis im Chip des Personalausweises, des elektronischen Aufenthaltstitels und der eID-Karte für Bürger der Europäischen Union.
Die Freigabe der Daten aus dem Chip erfolgt mit einer sechsstelligen PIN. In der Regel wird kein Karteleser benötigt, da die meisten Smartphones den Chip auslesen können. Doch viele Bürger wissen ihre PIN nicht mehr oder haben den Online-Ausweis noch nicht aktiviert.
Rasche Abhilfe schafft die Internetseite www.pin-ruecksetzbrief-bestellen.de, die von der Bundesdruckerei GmbH im Auftrag des Bundesministeriums des Innern und für Heimat (BMI) betrieben wird.
Hier kann mit wenigen Schritten der PIN-Rücksetzbrief bestellt werden. Er wird aus Sicherheitsgründen, ähnlich wie Zugangsdaten für das Online-Banking, per Post persönlich zugestellt.
Um eine neue PIN über den Online-Service zu bestellen, wird Folgendes benötigt:
- ein gültiger Personalausweis oder eine gültige eID-Karte,
- ein geeignetes Smartphone oder Kartenlesegerät,
- eine Software für die sichere Verbindung zwischen Dokument und Smartphone oder Computer, etwa die kostenlose AusweisApp2 des Bundes, sowie
- eine Meldeadresse in Deutschland.
Der Web-Service kann derzeit nicht mit dem elektronischen Aufenthaltstitel genutzt werden, da noch Vorgaben des Ausländerrechts geprüft werden.
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Zuständige Einrichtung
Bürgerservice Mitte
Kreisstadt Unna
Rathausplatz 1
59423 Unna
E-Mail: buergerservice@stadt-unna.de
Zuständige Kontaktpersonen
Für viele digitale Verwaltungsleistungen und geschäftliche Angelegenheiten im Internet wird ein digitaler Identitätsnachweis benötigt. Dafür gibt es den deutschen Online-Ausweis im Chip des Personalausweises, des elektronischen Aufenthaltstitels und der eID-Karte für Bürger der Europäischen Union.
Die Freigabe der Daten aus dem Chip erfolgt mit einer sechsstelligen PIN. In der Regel wird kein Karteleser benötigt, da die meisten Smartphones den Chip auslesen können. Doch viele Bürger wissen ihre PIN nicht mehr oder haben den Online-Ausweis noch nicht aktiviert.
Rasche Abhilfe schafft die Internetseite www.pin-ruecksetzbrief-bestellen.de, die von der Bundesdruckerei GmbH im Auftrag des Bundesministeriums des Innern und für Heimat (BMI) betrieben wird.
Hier kann mit wenigen Schritten der PIN-Rücksetzbrief bestellt werden. Er wird aus Sicherheitsgründen, ähnlich wie Zugangsdaten für das Online-Banking, per Post persönlich zugestellt.
Um eine neue PIN über den Online-Service zu bestellen, wird Folgendes benötigt:
- ein gültiger Personalausweis oder eine gültige eID-Karte,
- ein geeignetes Smartphone oder Kartenlesegerät,
- eine Software für die sichere Verbindung zwischen Dokument und Smartphone oder Computer, etwa die kostenlose AusweisApp2 des Bundes, sowie
- eine Meldeadresse in Deutschland.
Der Web-Service kann derzeit nicht mit dem elektronischen Aufenthaltstitel genutzt werden, da noch Vorgaben des Ausländerrechts geprüft werden.
Online-Ausweisfunktion, PIN, Personalausweis https://serviceportal.unna.de:443/suche/-/egov-bis-detail/dienstleistung/363820/showHerr
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Kothenschulte
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