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Widerspruch gegen einen Verwaltungsakt (Bescheid) erheben
Sofern gesetzlich ein Widerspruchsverfahren vorgeschrieben ist, kann gegen Bescheide der Kreisstadt Unna innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden.
Ob gegen einen Bescheid Widerspruch oder Klage erhoben werden kann, entnehmen Sie bitte der Rechtsbehelfsbelehrung des entsprechenden Bescheides.
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Zuständige Einrichtung
Zentrale Post- und Scanstelle
Kreisstadt Unna
Rathausplatz 1
59423 Unna
E-Mail: poststelle@stadt-unna.de