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Betriebsfortführung
Auf Antrag können Sie einen Gewerbebetrieb bis zur Dauer eines Jahres nach dem Tode des Gewerbetreibenden auch ohne Stellvertreter*in fortführen.
Wurde Ihnen die Erlaubnis zum Gewerbebetrieb (erlaubnispflichtig) entzogen, kann die zuständige Behörde Ihnen auf Antrag gestatten, den Betrieb durch eine*n Stellvertreter:in fortzuführen.
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Zuständige Einrichtung
Gewerbeangelegenheiten
Kreisstadt Unna
Rathausplatz 1
59423 Unna
E-Mail: ordnungsamt@stadt-unna.de
Zuständige Kontaktpersonen
Auf Antrag können Sie einen Gewerbebetrieb bis zur Dauer eines Jahres nach dem Tode des Gewerbetreibenden auch ohne Stellvertreter*in fortführen.
Wurde Ihnen die Erlaubnis zum Gewerbebetrieb (erlaubnispflichtig) entzogen, kann die zuständige Behörde Ihnen auf Antrag gestatten, den Betrieb durch eine*n Stellvertreter:in fortzuführen.
https://serviceportal.unna.de/suche/-/egov-bis-detail/dienstleistung/1146630/show