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Vollstreckung

Kurzbezeichnung

21-2

Beschreibung

Im folgenden finden Sie Informationen und Ihre Ansprechpartner aus dem Bereich der Vollstreckungsangelegenheiten.  Zu den Aufgaben der Finanzbuchhaltung gehören unter anderem auch das Mahnwesen sowie die Beitreibung und zwangsweise Einziehung von öffentlich-rechtlichen Forderungen und zugelassenen privatrechtlichen Forderungen (Vollstreckung). Die Aufgaben der Vollstreckung können sich aus stadteigenen Forderungen und aus Amtshilfeersuchen ergeben.
Diese Forderungen werden im Wege des Verwaltungszwanges nach den Vorschriften des Verwaltungsvollstreckungsgesetzes NRW (bei öffentlich-rechtlichen Forderungen) bzw. durch Vollstreckungsbescheid des Amtsgerichtes (bei privatrechtlichen Forderungen) erhoben.

Anschrift

  • Vollstreckung
  • Kreisstadt Unna
  • Rathausplatz 1
  • 59423 Unna

Kontakt


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Wochentag Servicezeitraum 1 Servicezeitraum 2
Montag 08:30 bis 12:00 Uhr 13:30 bis 16:00 Uhr
Dienstag 08:30 bis 12:00 Uhr 13:30 bis 16:00 Uhr
Mittwoch 08:30 bis 12:00 Uhr 13:30 bis 16:00 Uhr
Donnerstag 08:30 bis 12:00 Uhr 13:30 bis 16:00 Uhr
Freitag 08:30 bis 12:00 Uhr

und nach Vereinbarung

Zuständige Kontaktpersonen