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Gewerbesteuer

Beschreibung

Die Gewerbesteuer ist eine kommunale Steuer und wird von der Gemeinde erhoben, in der sich der Gewerbebetrieb befindet. Gemäß § 2 Gewerbesteuergesetz (GewStG) ist jeder im Inland betriebene Gewerbebetrieb steuerpflichtig. Ausnahmen von der Gewerbesteuerpflicht sind in § 3 GewStG geregelt.

Grundlage für die Festsetzung der Gewerbesteuer ist der Gewerbesteuermessbetrag, der vom zuständigen Finanzamt anhand des ermittelten Gewinns aus dem Gewerbebetrieb festgesetzt wird. Auf den Gewerbesteuermessbetrag wird der von der hebeberechtigten Gemeinde festgelegte Hebesatz für das jeweils veranlagte Kalenderjahr angewendet (Steuermessbetrag x Hebesatz = Jahressteuer).

Die Kreisstadt Unna hat seit dem 01. Januar 2025 einen Hebesatz für die Gewerbesteuer in Höhe von 528 %.

Gemäß § 19 GewStG hat der/die Steuerpflichtige vierteljährlich jeweils zum 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11. Vorauszahlungen zu leisten. Die Vorauszahlung für jedes Jahr wird in der Regel in Höhe der letzten Veranlagung festgesetzt. Sollte das voraussichtliche Jahresergebnis jedoch von der letzten Veranlagung abweichen, besteht die Möglichkeit, einen Vorauszahlungsbescheid für das jeweilige Jahr beim zuständigen Finanzamt zu beantragen.

Die Feststellungen des Finanzamtes sind für die Kommune bindend. Das bedeutet, dass Einwendungen gegen die Festsetzung von Vorauszahlungen und Veranlagungen beim zuständigen Finanzamt anzubringen sind.

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen