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Kindertagespflege

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Beschreibung

Die Kindertagespflege ist eine wichtigen Säule im System der Kindertagesbetreuung. Der Bildungs- und Erziehungsauftrag in der Kindertagespflege ist gesetzlich fest verankert und den Kindertageseinrichtungen rechtlich gleichgestellt. Er umfasst die alltagsintegrierte, ganzheitliche Förderung und Betreuung des Kindes, mit dem Ziel die Entwicklung zur eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit zu unterstützen.

Kindertagespflege ist ein Betreuungsangebot in einer kleinen, überschaubaren Gruppe mit einer festen Bezugsperson (Kindertagespflegeperson) im familiären Umfeld. Das Angebot richtet sich vorrangig an Kinder bis zum 3. Lebensjahr und ist besonders wegen der Familiennähe und dem kleinen Rahmen eine attraktive und flexible Betreuungsform, die daneben die Vereinbarkeit von Familie und Beruf erleichtert.
In der Regel betreut eine Kindertagespflegeperson bis zu fünf Kinder im eigenen Haushalt oder in anderen geeigneten Räumen. Daneben gibt es die Betreuung in Großtagespflegestellen. Hierbei handelt es sich um einen Zusammenschluss von zwei bis maximal drei Kindertagespflegepersonen, die insgesamt bis zu neun Kinder gleichzeitig, in meist angemieteten Räumen, betreuen.

Ergänzend kann Kindertagespflege, im Rahmen der Randzeitenbetreuung, als eine zusätzliche Betreuungsmöglichkeit für Kindergarten- und Schulkinder in Anspruch genommen werden, beispielsweise wenn Arbeitszeiten der Eltern außerhalb der Regelbetreuungszeiten (z.B.: Schichtarbeit, Tätigkeit im Einzelhandel) fallen.

Kindertagespflegepersonen benötigen grundsätzlich die „Erlaubnis zur Kindertagespflege“, die durch das zuständige Jugendamt erteilt wird. Tätige Kindertagespflegepersonen haben eine Qualifizierung nach DJI oder QHB absolviert und werden regelmäßig durch das zuständige Jugendamt überprüft. Zudem nehmen die Kindertagespflegepersonen mindestens fünf Fortbildungsstunden im Jahr wahr und absolvieren alle zwei Jahre einen Erste-Hilfe-Kurs.

Sollten Sie einen Betreuungsplatz in der Kindertagespflege wünschen, stellen Sie bitte den „Antrag auf Kindertagespflege“ und registrieren Sie sich zusätzlich unter https://kibeko-unna.de

Fachberatung Kindertagespflege

Die Fachberatung der Kindertagespflege ist für Kindertagespflegepersonen und Eltern eine wichtige Unterstützung und Begleitung. Zudem ist sie zentraler Qualitätssicherungs- und Qualitätsentwicklungsbestandteil in der Kindertagespflege. Sie sichert den Anspruch auf Beratung bei allen Fragen der Kindertagespflege (vgl. § 23 Abs. 4 SGB VIII).

Unser Angebot für Eltern:

  • individuelle persönliche oder telefonische Information und Beratung zu Fragen zum Thema Kindertagespflege
  • Unterstützung bei der Suche nach einem geeigneten Betreuungsplatz bei einer qualifizierten Kindertagespflegeperson
  • Begleitung und Ansprechpartner während des gesamten Betreuungszeitraums in der Kindertagespflege
  • u.v.m.

 

Unser Angebot für Kindertagespflegepersonen und die, die es gerne werden möchten:

  • Beratung, Aufklärung von Interessierten
  • Informationen über die Qualifizierungsmöglichkeiten
  • Eignungsprüfungsverfahren
  • Begleitung beim Aufbau einer Kindertagespflege-/Großtagespflegestelle
  • Regelmäßige Hausbesuche und Reflexionsgespräche
  • Ansprechpartner für pädagogische Themen und sonstige Fragen im Betreuungsalltag
  • u.v.m.

 

Sollten eine oder mehrere dieser Punkte auf Sie zutreffen, bitte folgende Nachweise im Antragsformular hochladen (Die Dokumente stehen unter "Downloads" zur Verfügung)

  • Sie möchten Ihr Kind über 35 Stunden pro Woche betreuen lassen?
    Beschäftigungsnachweis bzw. Schul- oder Hochschulbescheinigung hochladen

  • Sie haben alleiniges Sorgerecht oder Sie sind nicht miteinander verheiratet und haben gemeinsames Sorgerecht?
    Sorgerechtsnachweis hochladen

  • Falls Sie bereits eine Kindertagespflegeperson gefunden haben
    Anlage zum Antrag hochladen