Baulastenauskunft
Beschreibung
Eine Baulast sichert eine öffentlich-rechtliche Verpflichtung auf einem Grundstück.
Häufige Anwendungsbereiche sind zum Beispiel die Sicherungen von Geh-, Fahr- oder Leitungsrechten oder von Abstandsflächen. Auch die Wahrung des Brandschutzes oder die baurechtliche Vereinigung von überbauten Grundstücken können Inhalt einer Baulast sein.
In der Regel unterzeichnen die Eigentümer belasteter Grundstücke eine freiwillige Verpflichtungserklärung und sichern so Rechte für benachbarte Grundstücke und Nutzungen.
Für die Auskunft aus dem Baulastenverzeichnis ist ein berechtigtes, nachzuweisendes Interesse - zum Beispiel ein Grundstückskauf - erforderlich. Auch in Baugenehmigungsverfahren ist eine Baulastauskunft notwendig. Diese wird den Eigentümern oder Bevollmächtigten erteilt.
- Formloser Antrag mit Angabe der katastermäßigen Bezeichnung (Gemarkung, Flur, Flurstück) sowie der Straße und Hausnummer
- Bei einer schriftlichen Auskunft ist eine Kostenübernahmeerklärung erforderlich
Aufgrund einer Vielzahl an Anträgen kommt es aktuell zu Verzögerungen in der Bearbeitung der Auskünfte aus dem Baulastenverzeichnis der Kreisstadt Unna.
Bitte planen Sie daher für Ihr Auskunftsgesuch eine Mindestbearbeitungszeit von ca. 3 bis 5 Arbeitstagen ein.
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Zuständige Einrichtungen
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Bauaufsicht
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- Rathausplatz 1
- 59423 Unna
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- E-Mail:
bauordnung@stadt-unna.de
- E-Mail:
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Bauordnungsamt
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- Rathausplatz 1
- 59423 Unna
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- E-Mail:
bauordnung@stadt-unna.de
- E-Mail:
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Zuständige Kontaktpersonen
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Telefon: 02303 103-6323
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E-Mail: birgit.vonthaden@stadt-unna.de