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Baulastenauskunft

Beschreibung

Digitalisierung des Baulastenverzeichnisses: Service temporär nicht verfügbar

Wegen der Digitalisierung des Baulastenverzeichnisses können im Zeitraum von Donnerstag, 28. Mai 2026, bis voraussichtlich Ende der 28. Kalenderwoche (bis 12. Juli 2026) keine Auskünfte aus dem Baulastenverzeichnis erteilt werden. In dieser Zeit sind auch keine neuen Eintragungen oder Löschungen von Baulasten möglich.

Grund für die temporäre Unterbrechung ist die vollständige Digitalisierung der analogen Baulastenakten. Ziel ist es, den Service nach Abschluss der Arbeiten vollständig digital und damit zukunftsfähig anzubieten.

Eine Baulast sichert eine öffentlich-rechtliche Verpflichtung auf einem Grundstück.

Häufige Anwendungsbereiche sind zum Beispiel die Sicherungen von Geh-, Fahr- oder Leitungsrechten oder von Abstandsflächen. Auch die Wahrung des Brandschutzes oder die baurechtliche Vereinigung von überbauten Grundstücken können Inhalt einer Baulast sein.

In der Regel unterzeichnen die Eigentümer belasteter Grundstücke eine freiwillige Verpflichtungserklärung und sichern so Rechte für benachbarte Grundstücke und Nutzungen.

Für die Auskunft aus dem Baulastenverzeichnis ist ein berechtigtes, nachzuweisendes Interesse - zum Beispiel ein Grundstückskauf - erforderlich. Auch in Baugenehmigungsverfahren ist eine Baulastauskunft notwendig. Diese wird den Eigentümern oder Bevollmächtigten erteilt.

  • Formloser Antrag mit Angabe der katastermäßigen Bezeichnung (Gemarkung, Flur, Flurstück) sowie  der Straße und Hausnummer
  • Bei einer schriftlichen Auskunft ist eine Kostenübernahmeerklärung erforderlich

 

Aufgrund einer Vielzahl an Anträgen kommt es aktuell zu Verzögerungen in der Bearbeitung der Auskünfte aus dem Baulastenverzeichnis der Kreisstadt Unna.

Bitte planen Sie für Ihr Auskunftsgesuch eine angemessene Bearbeitungszeit ein.