Asylbewerberleistungen
Beschreibung
Berechtigt zum Bezug von Asylbewerberleistungen sind Ausländer, deren Aufenthalt in Deutschland für die Dauer ihres Asylverfahrens gestattet ist sowie Ausländer, die ausreisepflichtig sind und in Deutschland geduldet werden.
Hierbei werden Leistungen zum notwendigen Lebensunterhalt für Ernährung, Unterkunft, Kleidung, Körperpflege, Heizung und persönliche Bedürfnisse des täglichen Lebens berücksichtigt. Darüber hinaus werden bei akuten Erkrankungen und Schmerzen die erforderlichen ärztlichen und zahnärztlichen Behandlungskosten gewährt.
Lassen Sie sich zu den Fragen der Asylbewerberleistungen unverbindlich bei der Kreisstadt Unna beraten. Die Mitarbeitenden helfen Ihnen gerne weiter.
Viele Anträge könne Sie direkt hier online stellen. Darüberhinaus besteht die Möglichkeit, online Veränderungen Ihrer persönlichen Verhältnisse mitteilen. Dazu benötigen Sie die Bund-ID mit aktivierter Online-Ausweisfunktion. Weitere Informationen zur Bund-ID finden Sie hier im Portal in den FAQ oder unter id.bund.de.
- Ausenthaltsgestattung/Duldung
- Nachweis über bestehende Bedarfe sowie Einkommen und Vermögen
Bitte wenden Sie sich bei der Antragstellung oder bei Rückfragen an die für Sie zuständige Sachbearbeitung. Diese ist in folgende Buchstabenbereiche unterteilt:
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A-Ma |
______ |
Frau Pauka |
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Mi-Z |
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Frau Friedrichs |
Onlinedienstleistungen
Zuständige Einrichtungen
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Asylbewerberleistungen
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- Straße: Rathausplatz Hausnummer: 1
- PLZ: 59423 Ort: Unna
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Zuständige Kontaktpersonen
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Telefon: 02303 103-5051
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E-Mail: lisa.friedrichs@stadt-unna.de
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Telefon: 02303 103-5089
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E-Mail: leonie.pauka@stadt-unna.de