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Wohnberechtigungsschein

Beschreibung

Personen, die eine mit öffentlichen Mitteln geförderte Wohnung beziehen möchten, benötigen einen Wohnberechtigungsschein. Für die Ausstellung eines Wohnberechtigungsscheins ist ein Antrag mit Nachweisen über das Haushaltseinkommen erforderlich. Alle Formulare erhalten Sie auch in gedruckter Form im Bürgerservice.

Der Wohnberechtigungsschein kann als allgemeiner Wohnberechtigungsschein oder in Form eines Wohnberechtigungsscheins für eine bestimmte Wohnung (gezielter Wohnberechtigungsschein) ausgestellt werden.

Der Wohnberechtigungsschein gilt für ein Jahr und berechtigt zum Einzug in eine öffentlich geförderte Wohnung im Land Nordrhein-Westfalen.

Zur Beantragung eines Wohnberechtigungsscheines können Sie hier einen Termin online vereinbaren.

  • Antrag auf Wohnberechtigungsschein 
  • Je eine Einkommenserklärung für jedes Einkommen 
  • weitere Einkommensnachweise (z.B. ALG-I- / ALG-II-Bescheide, Rentenbescheide im Original u.a.)
  • Schulbescheinigungen für Kinder ab 16 Jahre
  • ab 18 Jahre Kindergeldbescheid
  • für alle Ausländer, die nicht EU-Angehörige sind, ist ein Aufenthaltstitel erforderlich
  • Meldebescheinigung (wenn Sie nicht in Unna wohnen)
  • Nachweis über Pflegegrade
  • Schwerbehindertenausweis
  • Mutterpass
  • Zusatzfragebogen

Im Einzelfall können weitere Nachweise erforderlich sein.

10,00 Euro

 

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen