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Grundsteuer

Beschreibung

Die Grundsteuer ist eine wichtige Einnahmequelle für Kommunen. Mit diesen Einnahmen finanzieren Städte und Gemeinden viele Aufgaben, die für das Zusammenleben vor Ort notwendig sind. Das Geld fließt in den kommunalen Haushalt und wird für unterschiedliche Bereiche eingesetzt - also nicht nur für ein einzelnes Projekt.

Die Grundsteuer wird grundsätzlich für alle Grundstücke des Gemeindegebietes erhoben. Nach den Bestimmungen des Grundsteuergesetzes wird zwischen der Grundsteuer A für land- und forstwirtschaftlich genutzte Grundstücke und der Grundsteuer B für alle sonstigen Grundstücke unterschieden.

Grundlage der Besteuerung ist der Grundsteuermessbetrag, der durch das Finanzamt festgelegt wird und für die Stadt bindend ist. Multipliziert mit dem aktuell gültigen Hebesatz, der vom Rat der Kreisstadt Unna bestimmt wird, ergibt sich die Grundsteuer für den jeweiligen Grundbesitz. Die Höhe des Grundsteuermessbetrages können Sie dem für Ihren Grundbesitz gültigen Grundsteuermessbescheid vom Finanzamt entnehmen. 

Ab dem 01. Januar 2025 ist der im Rahmen der Grundsteuerreform neu festgestellte Grundsteuerwert maßgeblich für die zu leistende Grundsteuer an die Städte und Gemeinden. Die Bewertung basiert auf den von den Steuerpflichtigen dem Finanzamt über ELSTER beziehungsweise in Papierform übermittelten Daten zu Ihrer individuellen Immobilie oder auf vom Finanzamt Dortmund-Unna geschätzten Werten.

Die aktuellen Hebesätze der Kreisstadt Unna betragen

540 v.H. für die Grundsteuer A.

1.052 v.H. für die Grundsteuer B (bebaute und unbebaute gewerbliche und private Grundstücke)

Weitere Informationen zum Thema Grundsteuer finden Sie auf der Homepage der Kreisstadt Unna unter https://www.unna.de/grundsteuer

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen