Grundstücksteilung
Beschreibung
Wenn Sie Ihr Grundstück teilen wollen, ist eine bauordnungsrechtliche Teilungsgenehmigung erforderlich, sofern das Grundstück bebaut oder die Bebauung genehmigt ist.
Die wichtigste Vorlage im Antragsverfahren stellt ein sogenannter Amtlicher Lageplan dar. Dieser muss zwingend vom Katasteramt oder von öffentlich bestellten Vermessungsingenieuren erstellt werden.
Daher empfehlen wir Ihnen zu jeder geplanten Grundstücksteilung die Erstberatung durch diese Fachstellen.
Die Gebühren für die Bearbeitung richten sich nach dem Verwaltungsaufwand und dem Verkehrswert des Trennstücks. Sie werden nach der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung erhoben.
Zuständige Einrichtungen
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Bauordnungsamt
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- Rathausplatz 1
- 59423 Unna
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- E-Mail:
bauordnung@stadt-unna.de
- E-Mail:
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Bauaufsicht
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- Rathausplatz 1
- 59423 Unna
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- E-Mail:
bauordnung@stadt-unna.de
- E-Mail:
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Zuständige Kontaktpersonen
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Telefon: 02303 103-6110
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E-Mail: sabine.rehfuss@stadt-unna.de