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Veranstaltungen im öffentlichen Verkehrsraum - Erlaubnis

Beschreibung

Veranstaltungen im öffentlichen Verkehrsraum wie:

  • Brauchtumsumzüge anlässlich von Schützenfesten, Prozessionen, St. Martin u. ä.
  • Straßenfeste
  • Vereins/Firmenveranstaltungen im öffentlichen Straßenraum z. B. AOK-Firmenlauf, Silvesterlauf, City-Marathon u.a.
  • Radtouristikfahrten
  • Radrennen
  • Kirmessen

sind, soweit sie die öffentliche Verkehrsfläche betreffen, mit einer Vorlaufzeit von mindestens 14 Werktagen unter Angabe der Wegstrecke und der ungefähren Teilnehmeranzahl schriftlich beim Bereich Öffentliche Sicherheit und Ordnung anzumelden. Dieser Vorlauf ist u.a. deshalb notwendig, da diese Veranstaltungen u.U. von Dienstkräften der Polizei begleitet werden, die rechtzeitig informiert werden müssen. Für diese Veranstaltungen werden keine Gebühren erhoben. Andere Veranstaltungen, die im öffentlichen Verkehrsraum stattfinden, sind genehmigungspflichtig und müssen so rechtzeitig beantragt werden, dass andere betroffene Stellen wie z.B. die Polizei in angemessener Frist beteiligt werden können. Die Gebührenhöhe richtet sich nach Art, Umfang und Dauer der Veranstaltung und kann zwischen 10 und 350 Euro liegen.

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen