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Ordnungswidrigkeiten im ruhenden Straßenverkehr

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Beschreibung

Zum Schutze der am Straßenverkehr beteiligten Personen, wie z. B. Fußgänger, Kinder, Schwerbehinderte, verfolgt und ahndet der Bereich Öffentliche Sicherheit und Ordnung Verstöße im ruhenden Straßenverkehr.
Es werden gebührenpflichtige Verwarnungen (Knöllchen) durch die Außendienstmitarbeiter*innen ausgestellt.

Bei Einwänden gegen die gebührenpflichtige Verwarnung besteht die Möglichkeit, nach Zusendung des Anhörungsbogens die Angelegenheit überprüfen zu lassen.

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