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Baumschutz (öffentliche Bäume)

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Beschreibung

Tausende Bäume auf öffentlichen und privaten Flächen bereichern das Stadtbild von Unna, wirken sich positiv auf unser Klima aus und bieten Lebensraum für Vögel, Insekten und weitere Tiergruppen. Da es seit Ende Dezember 2014 keine Baumschutzsatzung für den privaten Baumbestand im Stadtgebiet von Unna mehr gibt, ist jede*r Grundstückseigentümer*in für seinen*ihren privaten Baumbestand eigenverantwortlich. Städtische Bäume und alle anderen Bäume auf Grundstücken der öffentlichen Hand sind durch eine Baumbestandssatzung geschützt. Gemäß der Baumbestandssatzung muss vor einer Fällung oder Habitatsveränderung (Baumhöhe) an geschützten Bäumen im Stadtgebiet eine Ausnahme/Befreiung genehmigt werden.

Den entsprechenden Antrag können Sie gerne online im Amt für Umwelt und Klima einreichen.

Anträge auf Vorziehung eines Pflegeschnittes können bei den Stadtbetrieben Unna (stadtbetriebe@stadt-unna.de) oder dem Amt für Umwelt und Klima (umwelt@stadt-unna.de) formlos gestellt werden.

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen