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Aushang

Beschreibung

Das Hauptamt bringt für den Aushang bestimmte amtliche Bekanntmachungen und Plakate an den dafür bestimmten Anschlagstellen an.

Plakate von privaten Organisationen etc. sind nur in Ausnahmefällen nach vorheriger Genehmigung zum Aushang zugelassen.

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen