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Urkunden (Personenstandsurkunden)

online

Beschreibung

Zum Nachweis des Personenstandes und der Namensführung kann Ihnen das Standesamt Unna Personenstandsurkunden ausstellen. Zu beachten ist dabei aber, dass Personenstandsurkunden nur von dem Standesamt ausgestellt werden können, welches den Personenstandseintrag erstellt hat, also am Ort des Ereignisses. Folgende Urkunden werden ausgestellt:

  • Geburtsurkunde
    Die Geburtsurkunde enthält den Namen, das Geburtsdatum, den Geburtsort, Angaben zu den Eltern und zum ausstellenden Standesamt.
  • Eheurkunde
    Die Eheurkunde enthält die Namen, die Geburtsdaten, die Geburtsorte der Ehegatten, die Namensführung nach der Eheschließung und Angaben zum ausstellenden Standesamt.
  • Lebenspartnerschaftsurkunde
    Die Lebenspartnerschaftsurkunde wurde bei der Begründung einer gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaft ausgestellt. Sie enthält die gleichen Angaben wie die Eheurkunde (s.o.)
  • Sterbeurkunde
    Die Sterbeurkunde beinhaltet Namen, Geburtsdaten, Sterbedaten und Familienstand von der verstorbenen Person.  
  • Beglaubigte Ablichtungen aus dem Personenstandsregister
    Aus bestehenden Registern (Ehe-, Geburts,- Lebenspartnerschafts- und Sterberegister) können Ablichtungen erstellt werden. Ablichtungen aus dem Geburtsregister werden z.B. für die Anmeldung zur Eheschließung benötigt.

In der Onlinedienstleistung können Sie - je nach Verwendungszweck (z. B. Eheschließung, Sozialversicherung oder sonstige Zwecke) - eine nachträgliche Ablichtung der Urkunde oder auch eine Ablichtung aus dem jeweiligen Register erhalten. Bitte wählen Sie dazu im Verlauf der Beantragung den entsprechenden Verwendungszweck aus.

Nachträgliche Ausstellung von Urkunden, also nicht bei der Beurkundung einer Geburt oder eines Sterbefalls, kann während der Öffnungszeit beim Standesamt Unna sofort erfolgen. Berechtigt sind die Personen, die in dem Eintrag aufgeführt sind oder deren Vorfahren oder Abkömmlinge in gerader Linie unter Vorlage des Personalausweises oder Reisepasses. Ebenfalls berechtigt sind Geschwister, wenn sie einen geeigneten Nachweis der Verwandtschaft vorlegen (z.B. Geburtsurkunde).

 

Personalausweis oder Reisepass

Die Gebühren sind in der allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung NRW, Tarifstelle 5b - Personenstandswesen festgelegt: 

  • Personenstandsurkunden 10 Euro
  • Auskunft oder Einsicht in ein Personenstandsregister 6 Euro
  • Bei gleichzeitiger Ausfertigung einer Urkunde für die gleiche Person fällt für jede weitere Urkunde nur der halbe Betrag an.
    Beispiel: 2 Geburtsurkunden kosten 15 €,
                    3 Geburtsurkunden 20 Euro.

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