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Ehefähigkeitszeugnis beantragen

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Beschreibung

Falls Sie im Ausland heiraten wollen und das dortige Standesamt ein Ehefähigkeitszeugnis von Ihnen benötigt, können Sie dieses bei Ihrem Wohnsitzstandesamt beantragen. Zwingende Voraussetzung für die Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses ist, dass Sie die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen oder einer Person mit deutscher Staatsangehörigkeit gleichgestellt sind (Staatenlose, etc.). Für nähere Informationen hierzu, setzten Sie sich bitte vorab mit uns in Verbindung.

Das Ehefähigkeitszeugnis ist ein Dokument, welches Ihnen bescheinigt, dass keine Ehehindernisse vorliegen und Sie nach deutschem Recht die gewünschte Ehe schließen können. Aus diesem Grund sind für die Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses die Unterlagen & Dokumente von beiden eheschließenden Personen erforderlich.

Ob Sie für Ihre Eheschließung ein Ehefähigkeitszeugnis benötigen, erfragen Sie bitte bei dem jeweiligen Standesamt. Teilweise genügt für die Eheschließung im Ausland auch eine Meldebescheinigung mit der Angabe Ihres Familienstandes. Die Meldebescheinigung stellt Ihnen Ihr zuständiges Bürgeramt aus.

Geltungsdauer: 6 Monat(e)

Das Ehefähigkeitszeugnis besitzt eine Gültigkeit von 6 Monaten.

Nach den gesetzlichen Vorgaben fallen für die Grundgebühr und Ausstellung der Eheurkunde mindestens 50 Euro an. Je nach Prüfungsaufwand werden höhere Gebühren fällig.  Es können noch weitere Kosten für die Auswahl des Trauortes dazukommen. In Einzelfällen fallen zusätzliche Gebühren für Namenserklärungen oder eidesstattliche Versicherungen an.

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen