Schaustellung von Personen
Beschreibung
Wenn Sie in Ihren Geschäftsräumen gewerbsmäßig Schaustellungen von Personen veranstalten oder für deren Veranstaltung Ihre Geschäftsräume zur Verfügung stellen möchten, benötigen Sie hierfür eine Erlaubnis.
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Zuständige Einrichtungen
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Gewerbeangelegenheiten
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