Gewerbeuntersagung - Wiedergestattung (Erlaubnis nach § 35 Abs. 6 GewO)
Beschreibung
Wurde Ihnen die Ausübung Ihres Gewerbes wegen Unzuverlässigkeit untersagt? Dann können Sie in der Regel nach Ablauf eines Jahres, ausnahmsweise auch schon früher, die Wiedergestattung Ihrer gewerblichen Tätigkeit beantragen.
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