Gewerbeuntersagung - Wiedergestattung (Erlaubnis nach § 35 Abs. 6 GewO)
Beschreibung
Wurde Ihnen die Ausübung Ihres Gewerbes wegen Unzuverlässigkeit untersagt? Dann können Sie in der Regel nach Ablauf eines Jahres, ausnahmsweise auch schon früher, die Wiedergestattung Ihrer gewerblichen Tätigkeit beantragen.
Onlinedienstleistungen
Zuständige Einrichtungen
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32-1 Allgemeines Ordnungsrecht - Gewerbeangelegenheiten
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- Straße: Rathausplatz Hausnummer: 1
- PLZ: 59423 Ort: Unna
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- E-Mail:
ordnungsamt@stadt-unna.de
- E-Mail:
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Zuständige Kontaktpersonen
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Telefon: 02303 103-3223
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