Betriebsfortführung
Beschreibung
Auf Antrag können Sie einen Gewerbebetrieb bis zur Dauer eines Jahres nach dem Tode des Gewerbetreibenden auch ohne Stellvertreter*in fortführen.
Wurde Ihnen die Erlaubnis zum Gewerbebetrieb (erlaubnispflichtig) entzogen, kann die zuständige Behörde Ihnen auf Antrag gestatten, den Betrieb durch eine*n Stellvertreter:in fortzuführen.
Onlinedienstleistungen
Zuständige Einrichtungen
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Gewerbeangelegenheiten
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- Rathausplatz 1
- 59423 Unna
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- E-Mail:
ordnungsamt@stadt-unna.de
- E-Mail:
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Zuständige Kontaktpersonen
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Telefon: 02303 103-3223
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E-Mail: ordnungsamt@stadt-unna.de