Beantragung von Briefwahlunterlagen
Beschreibung
Wenn Sie am 14. September 2025 nicht persönlich wählen gehen können oder möchten, haben Sie die Möglichkeit, einen Wahlschein mit Briefwahlunterlagen zu beantragen.
Für die Beantragung stehen Ihnen mehrere Möglichkeiten zur Verfügung:
- Online-Antrag
- Schriftlich entweder mit dem auf der Rückseite des Wahlbenachrichtigungsanschreibens aufgedruckten Wahlscheinantrag oder mit einem formlosen unterschriebenen Schreiben/einer formlosen Mail (unter Angabe von Namen, Vornamen, Geburtsdatum und Adresse).
Die Anträge bitte
- per Post an Kreisstadt Unna, Wahlamt, Rathausplatz 1, 59423 Unna
- per Fax an die Faxnummer 02303/1033398 oder
- per Mail an wahlamt@stadt-unna.de
übermitteln.
Bitte beachten Sie, dass bei der Beantragung der Briefwahlunterlagen für Dritte eine entsprechende Vollmacht dieser Person beizufügen ist. Eine Beantragung von Briefwahlunterlagen für Dritte per E-Mail ist nicht möglich. Ebenso können Briefwahlunterlagen nicht per Telefon beantragt werden. - Voraussichtich ab Mitte August kann auch direkt im Rathaus (im Briefwahlbüro, das im Erdgeschoss, Foyer- vor dem Ratssaal -, eingerichtet wird) gewählt werden. Jeder Wahlberechtigte kann dort mit seiner Wahlbenachrichtigung und einem Ausweisdokument (Reisepass oder Personalausweis) direkt seine Stimme abgeben. Sollte die Wahlbenachrichtigung nicht zugestellt worden sein, ist die Stimmabgabe auch nur mit einem Ausweisdokument (Personalausweis oder Reisepass) möglich. Die Briefwahlunterlagen können nur an den Antragsteller oder einer vom Wahlberechtigten bevollmächtigten Person übergeben werden. Einem anderen als dem Wahlberechtigten persönlich dürfen Wahlschein und Briefwahlunterlagen nur ausgehändigt werden, wenn die Berechtigung zur Empfangnahme durch schriftliche Vollmacht nachgewiesen wird. Der Vordruck für eine solche Vollmacht befindet sich auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung.
Die Online-Beantragung von Briefwahlunterlagen über das Internet-Portal bzw. über den auf der Wahlbenachrichtigung aufgedruckten QR-Code ist nur bis Dienstag, 09.09.2025, 24.00 Uhr möglich, um eine Zustellung der Unterlagen vor dem Wahltag zu gewährleisten.
Bitte beachten Sie grundsätzlich bei der Beantragung von Briefwahlunterlagen die Postlaufzeiten. Auch bei Anträgen per Post/Mail sollte der Antrag bis spätestens Dienstag, 09.09.2025 im Wahlamt eingehen, um eine rechtzeitige Zustellung der Briefwahlunterlagen zu gewährleisten.
Die Wahlbriefe müssen bis spätestens am Wahltag, also 14.09.2025, 16 Uhr im Rathaus eingehen. Bitte geben Sie Ihre Wahlbriefe rechtzeitig – mindestens drei Werktage vor der Wahl – zur Post oder werfen Sie Ihren Wahlbrief im Hausbriefkasten des Rathauses (am Haupteingang) ein bzw. geben ihn im Wahlamt ab.
Onlinedienstleistungen
Zuständige Einrichtungen
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33-5 Wahlamt
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- Rathausplatz 1
- 59423 Unna
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- E-Mail:
wahlamt@stadt-unna.de
- E-Mail:
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Zuständige Kontaktpersonen
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Telefon: 02303 103-3350
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E-Mail: wahlamt@stadt-unna.de
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Telefon: 02303 103-3351
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E-Mail: wahlamt@stadt-unna.de