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 Wirtschaftliche Jugendhilfe (51-4-7)

 

Maßnahmen der Jugendhilfe umfassen, neben den pädagogischen Hilfen, wirtschaftliche Leistungen, die unter dem Begriff Wirtschaftliche Jugendhilfe zusammen gefasst werden. Unter Wirtschaftlicher Jugendhilfe sind demnach alle finanziellen Leistungen der Jugendhilfe zu verstehen, die eine Zahlbarmachung von Geldleistungen nach sich ziehen. Grundlage für eine Zahlbarmachung Wirtschaftlicher Jugendhilfe ist ein formales Hilfeplanverfahren.

Die Wirtschaftliche Jugendhilfe arbeitet Hand in Hand mit den sozialpädagogischen Fachkräften des Allgemeinen Sozialen Dienstes (ASD) zusammen und ist an der Hilfeplanung beteiligt.

Zu den Aufgaben der Wirtschaftlichen Jugendhilfe gehören:

  • Zahlung von Pflegegeld für junge Menschen, die in Pflegefamilien untergebracht sind
  • Notwendige Kosten der Krankenhilfe, die nicht durch eine Krankenversicherung abgedeckt werden können
  • Geltendmachung von finanziellen Ansprüchen gegenüber Dritten (z.B. Familienkasse, BAFÖG-Stelle, Wohngeldstelle)
  • Heranziehung der Eltern zu den Kosten der Jugendhilfe
  • Regelung und Durchsetzung von finanziellen Ansprüchen gegenüber anderen Jugendämtern (z.B. bei Wohnortwechsel der Eltern)

 

Anschrift

Kreisstadt Unna
Rathausplatz 1
59423 Unna

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