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 Beistandschaften (51-4-6)

Aufgrund des schriftlichen Antrages des Elternteils, der ein Kind allein erzieht, kann das Amt für Jugend und Familie Beistand für das Kind für folgende Bereiche werden :

  • Feststellung der Vaterschaft des Kindes und /oder
  • Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen

Die elterliche Sorge des Sorgeberechtigten wird dabei nicht eingeschränkt und die Beistandschaft kann durch ein Schreiben an das Jugendamt zu jeder Zeit wieder beendet werden. Als Beistand kann das Amt für Jugend und Familie z.B. folgende Aufgaben für Sie erledigen:

  • Aufforderung des Vaters zur Anerkennung der Vaterschaft und Aufnahme der notwendigen Urkunden
  • Erhebung einer Vaterschaftsfeststellungsantrages, falls der Vater zur freiwilligen Anerkennung nicht bereit ist und Vertretung des Kindes vor Gericht
  • Stellung von Verfahrens- und Prozesskostenhilfeanträgen für das Kind
  • Berechnung der Unterhaltsforderung des Kindes zu Beginn  und dann regelmäßig alle 2 Jahre
  • Einziehung und Kontrolle der Unterhaltszahlungen und  ggf. Weiterleitung des Unterhaltes, wenn andere Stellen für das Kind Unterhalt gewähren (Unterhaltsvorschusskasse, Jobcenter)
  • Ermittlungen zum Aufenthalt und Arbeitgeber des Unterhaltspflichtigen
  • Beantragung von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen  (Gehaltspfändung, Sachpfändung)

Zuständigkeiten:

Buchstaben (Familienname des Kindes) A bis K - Frau Hinrichs

Buchstaben (Familienname des Kindes) L bis Z - Frau Schmitz

Anschrift

Kreisstadt Unna
Rathausplatz 1
59423 Unna

Kontakt

E-Mail: jugendfamilie@stadt-unna.de

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