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 Rechnungsprüfungsamt (14)

Das Rechnungsprüfungsamt (§ 101 GO NRW „Örtliche Rechnungsprüfung") ist das interne Prüforgan der Stadtverwaltung. Es prüft im Auftrag des Rates das Handeln der Verwaltung auf Ordnungsmäßigkeit, Zweckmäßigkeit und Wirtschaftlichkeit. Die Rechnungsprüfung ist dem Rat der Stadt unmittelbar verantwortlich und ihm in seiner sachlichen Tätigkeit direkt unterstellt. In der Beurteilung der Prüfungsvorgänge ist es frei von Weisungen und nur den rechtlichen Vorschriften unterworfen. Die Leitung des Amtes und alle Prüfer*innen werden vom Rat der Stadt berufen und abberufen. Nach §§ 102 Abs. 1 und 104 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen hat die örtliche Rechnungsprüfung u.a. folgende Aufgaben:

  • die Prüfung der Jahresabschlüsse der Stadt
  • die laufende Prüfung der Vorgänge in der Finanzbuchhaltung
  • die dauernde Überwachung der Zahlungsabwicklung der Stadt einschließlich der Durchführung von Kassenprüfungen
  • die Prüfung der Programme im Bereich der Haushaltswirtschaft
  • die Prüfung von Vergaben
  • die Prüfung der Wirksamkeit interner Kontrollen im Rahmen des internen Kontrollsystems

Die örtliche Rechnungsprüfung nimmt gemäß § 104 Abs. 2 der Gemeindeordnung folgende weitere Aufgaben wahr: 

  • die Prüfung der Verwaltung auf Zweckmäßigkeit und Wirtschaftlichkeit
  • die Prüfung der Betätigung der Stadt als Gesellschafter, Aktionär oder Mitglied in Gesellschaften oder anderen Vereinigungen des privaten Rechts

Anschrift

Kreisstadt Unna
Südring 31
59423 Unna

Kontakt

E-Mail: rpa@stadt-unna.de

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