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 Kindertagespflege

Die Kindertagespflege ist in den vergangenen Jahren immer mehr zu einer wichtigen Säule im System der Kindertagesbetreuung geworden und als gleichrangiges Angebot neben der Betreuung in einer Kindertageseinrichtung anzusehen.

Kindertagespflege ist ein Betreuungsangebot in einer kleinen, überschaubaren Gruppe mit einer festen Bezugsperson (Kindertagespflegeperson, auch genannt: Tagesmutter/-vater) im familiären Umfeld. Das Angebot richtet sich vorrangig an Kinder bis zum 3. Lebensjahr und ist besonders wegen der Familiennähe und dem kleinen Rahmen eine attraktive und flexible Betreuungsform, die daneben die Vereinbarkeit von Familie und Beruf erleichtert.
In der Regel betreut eine Kindertagespflegeperson bis zu fünf Kinder im eigenen Haushalt oder in anderen geeigneten Räumen. Daneben gibt es die Betreuung in Großtagespflegestellen. Hierbei handelt es sich um einen Zusammenschluss von zwei bis maximal drei Kindertagespflegepersonen, die insgesamt bis zu neun Kinder gleichzeitig betreuen.
Ergänzend kann Kindertagespflege als eine zusätzliche Betreuungsmöglichkeit für Kindergarten- und Schulkinder in Anspruch genommen werden, wenn z.B. ungünstige Arbeitszeiten (Schichtarbeit, Tätigkeit im Einzelhandel) der Eltern abgedeckt werden müssen.

Um Kinder in Kindertagespflege betreuen zu können, ist grundsätzlich eine „Erlaubnis zur Kindertagespflege“ durch das zuständige Jugendamt erforderlich. Tätige Kindertagespflegepersonen haben eine Qualifizierung nach DJI oder QHB absolviert und werden regelmäßig durch das zuständige Jugendamt überprüft. Zudem nehmen die Kindertagespflegeperson mindestens 5 Fortbildungsstunden im Jahr wahr sowie alle zwei Jahre einen Erste-Hilfe-Kurs.

 

Fachberatung Kindertagespflege

Die Fachberatung für Kindertagespflege ist für Kindertagespflegepersonen eine wichtige Unterstützung und Begleitung. Zudem ist sie zentraler Qualitätssicherungs- und Qualitätsentwicklungsbestandteil in der Kindertagespflege. Sie sichert den Anspruch auf Beratung bei allen Fragen der Kindertagespflege für Eltern und Kindertagespflegepersonen (vgl. § 23 Abs. 4 SGB VIII).

Unser Angebot für Eltern:

  • individuelle persönliche oder telefonische Information und Beratung zu allen Fragen zum Thema Kindertagesbetreuung, speziell Kindertagespflege
  • Unterstützung bei der Suche nach einem geeigneten Betreuungsplatz bei einer qualifizierten Kindertagespflegeperson
  • Begleitung und Ansprechpartner während des gesamten Betreuungsverhältnisses in der Kindertagespflege
  • v.m.

Unser Angebot für Kindertagespflegepersonen und die, die es gerne werden möchten:

  • Beratung, Aufklärung von Interessierten
  • Informationen über die Qualifizierungsmöglichkeiten
  • Eignungsprüfungsverfahren
  • Begleitung beim Aufbau einer Kindertagespflege-/ Großtagespflegestelle
  • Regelmäßige Hausbesuche und Reflexionsgespräche
  • Ansprechpartner für pädagogische Themen und sonstige Fragen im Betreuungsalltag
  • v.m.

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Kindertagespflege

Die Kindertagespflege ist in den vergangenen Jahren immer mehr zu einer wichtigen Säule im System der Kindertagesbetreuung geworden und als gleichrangiges Angebot neben der Betreuung in einer Kindertageseinrichtung anzusehen.

Kindertagespflege ist ein Betreuungsangebot in einer kleinen, überschaubaren Gruppe mit einer festen Bezugsperson (Kindertagespflegeperson, auch genannt: Tagesmutter/-vater) im familiären Umfeld. Das Angebot richtet sich vorrangig an Kinder bis zum 3. Lebensjahr und ist besonders wegen der Familiennähe und dem kleinen Rahmen eine attraktive und flexible Betreuungsform, die daneben die Vereinbarkeit von Familie und Beruf erleichtert.
In der Regel betreut eine Kindertagespflegeperson bis zu fünf Kinder im eigenen Haushalt oder in anderen geeigneten Räumen. Daneben gibt es die Betreuung in Großtagespflegestellen. Hierbei handelt es sich um einen Zusammenschluss von zwei bis maximal drei Kindertagespflegepersonen, die insgesamt bis zu neun Kinder gleichzeitig betreuen.
Ergänzend kann Kindertagespflege als eine zusätzliche Betreuungsmöglichkeit für Kindergarten- und Schulkinder in Anspruch genommen werden, wenn z.B. ungünstige Arbeitszeiten (Schichtarbeit, Tätigkeit im Einzelhandel) der Eltern abgedeckt werden müssen.

Um Kinder in Kindertagespflege betreuen zu können, ist grundsätzlich eine „Erlaubnis zur Kindertagespflege“ durch das zuständige Jugendamt erforderlich. Tätige Kindertagespflegepersonen haben eine Qualifizierung nach DJI oder QHB absolviert und werden regelmäßig durch das zuständige Jugendamt überprüft. Zudem nehmen die Kindertagespflegeperson mindestens 5 Fortbildungsstunden im Jahr wahr sowie alle zwei Jahre einen Erste-Hilfe-Kurs.

 

Fachberatung Kindertagespflege

Die Fachberatung für Kindertagespflege ist für Kindertagespflegepersonen eine wichtige Unterstützung und Begleitung. Zudem ist sie zentraler Qualitätssicherungs- und Qualitätsentwicklungsbestandteil in der Kindertagespflege. Sie sichert den Anspruch auf Beratung bei allen Fragen der Kindertagespflege für Eltern und Kindertagespflegepersonen (vgl. § 23 Abs. 4 SGB VIII).

Unser Angebot für Eltern:

  • individuelle persönliche oder telefonische Information und Beratung zu allen Fragen zum Thema Kindertagesbetreuung, speziell Kindertagespflege
  • Unterstützung bei der Suche nach einem geeigneten Betreuungsplatz bei einer qualifizierten Kindertagespflegeperson
  • Begleitung und Ansprechpartner während des gesamten Betreuungsverhältnisses in der Kindertagespflege
  • v.m.

Unser Angebot für Kindertagespflegepersonen und die, die es gerne werden möchten:

  • Beratung, Aufklärung von Interessierten
  • Informationen über die Qualifizierungsmöglichkeiten
  • Eignungsprüfungsverfahren
  • Begleitung beim Aufbau einer Kindertagespflege-/ Großtagespflegestelle
  • Regelmäßige Hausbesuche und Reflexionsgespräche
  • Ansprechpartner für pädagogische Themen und sonstige Fragen im Betreuungsalltag
  • v.m.
Tagesmutter, Tagesvater https://serviceportal.unna.de:443/suche/-/egov-bis-detail/dienstleistung/78890/show
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